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Brennecke Rechtsanwälte hat sich zum 01.10.2024 der Kanzlei FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB angeschlossen.

Willkommen bei

Brennecke Rechtsanwälte (bis 30.09.2024)

FASP Finck & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB (seit 01.10.2024)

Recht, Steuern, Wirtschaft.
Das Ganze sehen.

Wir sind eine mittelständische wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in München, Rosenheim, Karlsruhe, Stuttgart, Frankfurt, Köln, Mannheim sowie Dortmund.

Recht für Unternehmer und Unternehmen

Wir beraten in ganz Deutschland vornehmlich mittelständische Unternehmer und Unternehmen - von der Einzelfirma bis zum Großunternehmen - in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Wir beraten Sie schnell via Telefon und Mail und stehen Ihnen vor Ort als dauerhafte persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht

Unsere Rechtsanwälte haben in ihren Spezialgebieten etliche Bücher und unzählige Fachartikel veröffentlicht. Eine Auswahl davon finden Sie in den Rechtsinfos dieser Webseite. In vielen Gebieten verfügen unsere Anwälte über den Titel Fachanwalt.

Wir beraten Sie unkompliziert - bundesweit:

Sie wünschen sich eine fundierte Beratung zu einer wirtschaftsrechtlichen Frage ?

  • Senden Sie uns einfach eine Mail mit einer Sachverhaltsbeschreibung und den relevanten Unterlagen als PDF an kontakt@fasp.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
    Sie wollen lieber faxen oder Kopien zusenden ? Gerne: Faxnummern und Anschriften finden Sie bei den Standorten.
  • Ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt schaut die Unterlagen durch und bespricht mit Ihnen die Kosten der erforderlichen Maßnahmen.
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    Eine telefonische Erstberatung (bis 1 Stunde) kostet pauschal zwischen 100.- und 250.- € brutto. Mailen Sie uns Ihre Sachverhaltsbeschreibung und die Unterlagen und wir vereinbaren mit Ihnen umgehend einen Termin.
  • Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Wir unterstützen Kollegen für ihre Mandanten in unseren wirtschaftsrechtlichen Spezialgebieten.

  • Wir werden nach Wunsch vertraulich im Innenverhältnis durch Gutachten, Schriftsatzentwürfe oder Zweitmeinungen tätig oder übernehmen offen Mandatsteile oder Einzelmandate.
  • Mandantenschutz ist selbstverständlich.

FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB bietet Ihnen kostenfrei:

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  • unser Rechtslexikon, das über 1500 juristischen Abkürzungen erklärt.
  • täglich neue Beiträge unserer Autoren aus ihren Fachgebieten

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Stand: 01.10.2024


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Rechtsgrundlagen der SE

Rechtsgrundlagen der SE 1 Rechtsquellen und Rechtsquellenhierarchie Trotz des supranationalen Charakters der SE, der zunächst eine einheitliche gesetzliche Regelung der Rechtsform suggeriert, stellt die SE-VO keine vollumfängliche Rechtsquelle dar (vgl. Koch in Hüffer/Koch, AktG, § 4 Rn. 17; Bachmann in Hirte/Mülbert/Roth, AktG, § 4 Rn. 17). Dagegen beschränkt sich ihr Regelungsgehalt auf zentrale Aspekte. Die Regelungen für die SE sind in unterschiedlichen Quellen enthalten, die in ...

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Firmenbezeichnung bei SE und AG

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Ziel und Wesen der SE

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Einführung in die SE

Die Wahl der idealen Rechtsform eines Unternehmens ist erst möglich, nachdem eine gründliche Auswertung der wesentlichen Rahmenbedingungen innerhalb der vorgegebenen Auswahl an Gesellschaftsformen (numerus clausus der Rechtsformen) erfolgt ist (Zitat). In diesem Zusammenhang ist die Gewichtung der einzelnen Kriterien anhand individueller Präferenzen vorzunehmen. Hierbei geht es um eine Gewichtung von Vor- und Nachteilen, die mit einer Rechtsformwahl einhergehen können. Diese umfassen ...

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Erstattungspflicht und Beweislast nach § 15b Abs. 5 InsO

1.1.1 Erstattungspflicht Der Geschäftsführer der GmbH ist nach § 15b Abs. 5 InsO zur Erstattung der an die Gesellschafter geleisteten Zahlungen verpflichte. Inwieweit § 15b Abs. 4 S. 2 InsO auf den Ersatzanspruch aus § 15b Abs. 5 InsO anzuwenden ist, ist fraglich. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Gegenleistungen, die die Gesellschaft aufgrund der Zahlungen erhält, zu berücksichtigen sin. Die Gegenleistung ist durch die Zielrichtung des Erstattungsanspruchs jedoch daran ...

Harald Brennecke, Rechtsanwalt
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