Impressum
Impressum und Angaben nach dem TMG und RStV (Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag)
Dieses Impressum gilt für die Domain www.brennecke-rechtsanwaelte.de
Impressum
FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Nußbaumstraße 12
80336 München
Deutschland
vertreten durch die im Partnerschaftsregister eingetragenen Partner
Stephanie Deiters (Steuerberaterin), Klaus G. Finck (Rechtsanwalt/Steuerberater), Paul Luppert (Rechtsanwalt), Harald J. Mönch (Rechtsanwalt), Markus Zenetti (Rechtsanwalt), Dr. Richard Kammergruber (Rechtsanwalt), Veronika Seligmann (Rechtsanwältin), Dr. Cornelia Stapff (Rechtsanwältin), Elisabeth Baus (Rechtsanwältin), Kristin Kirsch (Rechtsanwältin), Frank Kosterhon (Rechtsanwalt), Dr. Kai Walter (Patentanwalt), Harald Brennecke (rechtsanwalt).
Zur Vertretung der Partnerschaft nach außen sind je zwei Partner gemeinsam berechtigt. Für die Annahme und Beendigung von Mandaten ist jeder Partner allein vertretungsberechtigt.
Der geschäftsführende Partner Klaus G. Finck ist nach außen allein vertretungsberechtigt.
Telefon +49 89 652001
E-Mail info@FASP.de
Der Kanzleisitz der jeweiligen Rechtsanwälte, deren weitere Kanzleien sowie deren Zweigstellen und weitere Kontaktdaten sind dem Bundesweit Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu entnehmen; die Kanzleien und Zweigstellen der jeweiligen Steuerberater dem Amtlichen Steuerberaterverzeichnis.
Es besteht keine Aufsichtsbehörde.
Die zuständige berufsständige Kammer entnehmen Sie bitte den nachfolgenden berufsrechtlichen Hinweisen.
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
Partnerschaftsregister: Amtsgericht München PR 394
Die Kanzlei unterhält hinaus ständige Kooperationen, die sie unter der Rubrik "Unsere Partner" finden. Die Mandatsannahme von Kooperationspartnern erfolgt getrennt; Kooperationspartner sind nicht in Mandatsverträge mit FASP einbezogen.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen (§ 43a Abs. 4 BRAO) untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Die Adressen der Rechtsanwaltskammern lauten:
Karlsruhe: Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721-25340, Fax. 0721-26627
Frankfurt:Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel. 069-17009801, Tel. 069-17009850
Stuttgart: Königstraße 14, 70173 Stuttgart Tel. 0711-222155-0, Tel. 0711-222155-11
München: Tal 33, 80331 München, Telefon: (089) 53 29 44-0, Telefax: (089) 53 29 44-28
Geschäftszeiten
Die Geschäftszeiten sind an den bayerischen Werktagen von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag bis 16 Uhr. Die Erreichbarkeit bezieht sich ausschließlich auf den Hauptsitz der Partnerschaft.
Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, www.rak-m.de. Sie tragen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Sie können die Regelungen bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de abrufen oder bei uns erfragen.
Steuerberater
Die Steuerberater sind Mitglieder der Steuerberaterkammer München, Nederlingerstr. 9, 80638 München. Sie tragen die Berufsbezeichnung Steuerberater, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
– Steuerberatungsgesetz (StBerG)
– Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB)
– Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
– Fachberaterordnung (FBO)
– Steuerberatervergütungsverordnung (StBerG)
Sie finden die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater auf der Website der Bundessteuerberaterkammer unter „Downloads“ und „Berufsrecht“ (http://www.bstbk.de). Sie können diese auch bei uns erfragen.
Vereidigter Buchprüfer
Franz Doll ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Franz J. Doll trägt die Bezeichnung Vereidigter Buchprüfer, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
– Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
– Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)
– Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP)
– Satzung für Qualitätskontrolle
– Siegelverordnung
Sie finden die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Vereidigte Buchprüfer auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer unter „Rechtsvorschriften“ (http://www.wpk.de). Sie können diese auch bei uns erfragen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 130487334
Inhalte von Dritten
Personen, die nicht unserer Partnerschaft angehören sowie deren Inhalte sind durch eine gesonderte Anbieterkennzeichnung erkennbar.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Partnerschaft ist mindestens in Höhe der gesetzlichen Pflichtversicherungssummen versichert. Sie können den Versicherer bei uns erfragen.
Eine Rechtsanwaltspartnerschaft ist aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51a BRAO. Eine Steuerberaterpartnerschaft ist aufgrund des Steuerberatungsgesetz verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1.000.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 67 StBerG. Eine Wirtschaftsprüfer-/vereidigte Buchprüferpartnerschaft ist aufgrund der Wirtschaftsprüferordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1.000.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 54 WPO.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst auch Tätigkeiten im europäischen Ausland und genügt so ebenfalls mindestens den gesetzlichen Anforderungen.
Sollte ein darüber hinausgehender Versicherungsschutz erforderlich sein, so besteht zusätzlich die Möglichkeit der Absicherung über eine Exzedentendeckung.
Wesentliche Merkmale der Leistung
Die wesentlichen Merkmale der Leistung ergeben sich aus dem konkreten Mandat mit dem jeweiligen Berufsträger und dem vereinbarten Umfang. Die Leistung kann insbesondere eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung oder die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten umfassen. Der Vertrag endet durch Erledigung oder Kündigung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Leistungen der Partnerschaft sind kostenpflichtig. Dies umfasst auch den mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie die Tätigkeit als Mediator. Die Preise richten sich nach Art und Umfang des Mandats.
Rechtsanwälte
Gesetzliche Gebühren
Ist keine abweichende Vergütung vereinbart, berechnen sich die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Das RVG bestimmt Gebühren für die jeweiligen Leistungen des Rechtsanwalts.
Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach der Höhe des Gegenstandswerts. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie mit der Partnerschaft eine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen wurde oder Rahmengebühren anfallen.
In einer außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheit und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten.
Beratung, schriftliche Gutachten und Mediation
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator gelten die Bestimmungen des § 34 RVG.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, beschränken sich die Kosten bei Verbrauchern (§ 13 BGB) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf 249,90 Euro für ein erstes Beratungsgespräch und 321,30 Euro für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Die Preise beinhalten Auslagen und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %.
Vergütungsvereinbarung
Die Partnerschaft behält sich im gesetzlich zulässigen Umfang vor, die Tätigkeit vom Abschluss einer Vergütungsvereinbarung abhängig zu machen; dies gilt auch für Folgetätigkeiten, beispielsweise nach einem ersten Beratungsgespräch. Für den Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung bedarf es einer gesonderten Vergütungsvereinbarung zwischen dem Mandanten und der Partnerschaft.
Vorschuss auf anwaltliche Vergütung
Die Partnerschaft kann vom Auftraggeber für die entstandenen und auch die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern, § 9 RVG. Sie kann den Vorschuss in Höhe der gesamten voraussichtlich anfallenden Gebühren berechnen und auch zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.
Rechtsschutzversicherung
Das Mandatsverhältnis ist unabhängig von dem Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung. Die Deckungsanfrage durch die Partnerschaft bedarf eines gesonderten Auftrags des Mandanten.
Der Umfang einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Versicherte sind nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich verpflichtet, den Schadensfall vor Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu melden und eine Deckungszusage einzuholen.
Prozesskosten- und Beratungshilfe
Weisen Sie uns bitte zwingend vor einer Mandatierung darauf hin, wenn Sie die finanziellen Mittel für unsere Dienstleistung nicht aufbringen können.
Sie können auf Antrag bei Gericht Beratungshilfe erhalten, wenn Sie die erforderlichen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, Ihnen keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme zuzumuten ist und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden. Der Berater kann Antrag auf Aufhebung der Beratungshilfebewilligung stellen, wenn Sie aufgrund der Beratung oder Vertretung etwas erlangt haben. Die gesetzliche Vergütung kann verlangt werden, wenn die Beratungshilfe nicht bewilligt oder die Bewilligung nachträglich wieder aufgehoben wird.
Auf Antrag bei Gericht können Sie ferner Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Sie zur Zahlung der Prozesskosten bzw. Verfahrenskosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten in der Lage sind, die Sache Aussicht auf Erfolg bietet und keine Mutwilligkeit vorliegt.
Steuerberater
Die Gebühren der Steuerberater bestimmen sich nach den in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geltenden Regelungen.
Steuerliche Anerkennung
Kosten in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit können gegebenenfalls als berufsbedingte Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Auskünfte über die Anerkennung als Werbungskosten erteilen Steuerberater und Finanzämter.
Mandatsvertrag
Allgemeine Informationen zum Mandat
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Wir prüfen daher vor der Annahme eines Mandates, ob ein Interessenkonflikt besteht. Senden Sie uns Unterlagen daher bitte nur auf Aufforderung.
Bis zum Zustandekommen eines Vertrags sind wir weder zur Prüfung etwaiger Fristen noch zur Einleitung weiterer Maßnahme verpflichtet. In dringenden, zeitkritischen Fällen weisen Sie uns bitte auf die Dringlichkeit hin.
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, fragen Sie bitte nach, ob wir Ihre Anfrage tatsächlich erhalten haben.
Zustandekommen des Mandatsvertrags
Ein Vertrag kommt durch Mandatierung und unsere Annahme (Mandatsbestätigung) zustande. Die bloße Übersendung von Unterlagen begründet daher ohne unsere Annahme noch kein Mandatsverhältnis.
Vor Abschluss des Vertrages und Übernahme eines Mandates zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten ist eine Bestätigung des Mandats durch uns zwingend erforderlich; dies bestätigen wir Ihnen die Annahme des Mandats in Textform. Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft (Beratung) oder der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens genügt zur Annahme das Erbringen der Leistung. Das bloße Übersenden eines Fragebogens für Mandanten stellt noch keine Mandatsbestätigung dar.
Sollten Sie binnen zweier Werktage keine Bestätigung erhalten, gilt das Mandat als abgelehnt.
Vollmachten, Informationen und Unterlagen
Zur Legitimation gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten benötigen wir eine Vollmacht. Senden Sie uns diese nach Mandatierung schriftlich mit Ihrer Unterschrift bzw. im Falle juristischer Personen unterzeichnet durch die vertretungsbefugten Personen zu.
Bitte stellen Sie ferner sicher, dass wir alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig erhalten haben. Dies betrifft vor allem Informationen zu etwaigen Terminen und Fristen. Weisen Sie uns auf diese hin, soweit Ihnen diese bekannt sind.
Umfang der Tätigkeit
Wir sind zu einer Bearbeitung nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit verpflichtet. Rechtsmittel, einschließlich Widerruf, Klage, Berufung und Revision, legen wir nur mit einem hierauf lautenden Auftrag für Sie ein. Stellen Sie daher sicher, dass Sie uns rechtzeitig hiermit beauftragen.
Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
Anwendbares Recht
Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anregungen und Beschwerden
Bei Anregungen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an uns. Meist kann einer unserer Partner Missverständnisse kurzfristig klären. Wir geben Beschwerden daher an einen anderen Partner zur Prüfung weiter. Dieser wird sich mit dem sachbearbeitenden Berufsträger oder Mitarbeiter besprechen und versuchen eine Klärung herbeizuführen.
Für alle weiteren Beschwerden bestehen Schlichtungsstellen:
- Plattform der Europäische Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
- Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, D-10787 Berlin
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir allerdings nicht teil.
Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten. Wie? Dazu lesen Sie bitte unsere gesonderten Informationen zum Datenschutz.
Hinweis zu Vertraulichkeit und Empfang von E-Mails
Achten Sie darauf, dass nur Sie Zugriff auf unsere E-Mails haben.
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Stand: 01. Oktober 2024