Rechtsinfos/Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das im Allgemeinen das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches − insbesondere neben dem Staatsrecht − eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die alles, was dem Grunde nach in jedem Verwaltungsverfahren − unabhängig von dem jeweiligen Sachgebiet − anzutreffen ist und benötigt wird. Dagegen befasst sich das besondere Verwaltungsrecht mit den Erfordernissen, die für die jeweils bestimmte, sachliche Verwaltungsaufgabe benötigt werden wie z.B. die spezielle Materie im Polizei-, Bau-, Gemeinde-, Wehr-, Beamten-, Gewerbe-, und Schulrecht.
Die Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts treten neben das allgemeine Verwaltungsrecht, indem sie auf dessen Bestimmungen aufbauen, sie ergänzen oder auch modifizieren.
In den folgenden Kategorien finden Sie Beiträge unserer Partner und Gerichtsentscheidungen zu Themen des Verwaltungsrechts.