Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Kapitalmarktrecht



Private Equity – Überblick über die Beteiligungsformen
 
Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 1
 
Mezzanine-Kapital: Möglichkeit zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung
 
Aktienemissionen im Internet - Teil 2: Anwendbarkeit des deutschen Kapitalmarktrechts
 
Emission von Wertpapieren, Teil 1
 
Die Ausgabe von Genussrechten als erlaubnsispflichtiges Finanzgeschäft
 
Schuldverschreibungen, Anleihen, Zertifikate, Genussscheine und Derivate
 
Was sind Immobilienfonds?
 
Film- und Medienfonds –keine „Blockbuster“ unter den Anlageprodukten
 
Immobilienfonds US-Grundinvest Fonds, Degi Europa und P2 Value werden aufgelöst – Verjährung droht
 
Aktienemissionen im Internet - Teil 3: Chancen und Risiken von Internet-Emissionen
 
Pflichten beim Verkauf von Wertpapieren, Teil 2
 
Derivate – die schillernden Finanzinstrumente
 
Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 2
 
Kick-Back Aufklärung bei freien Anlageberatern
 
Emission von Wertpapieren, Teil 2
 
Kreditforderungen zu Eigenkapital: Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Einführung in die MiFID (Die Europäische Finanzmarktrichtlinie)
 
Verjährung bei Anrufung einer Schlichtungsstelle
 
Factoring als neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)
 
Pfichten beim Verkauf von Wertpapieren Teil 1
 
Kreditverkauf durch Banken
 
Lehman-Zertifikate tatsächlich und rechtlich keine sichere Geldanlage
 
Sing(k)ing in the Rain – Sanierung von Unternehmen unter dem Schirm des ESUG
 
Sanierung von Unternehmen unter dem Schutzschirm des ESUG
 
Aktiengesellschaft (AG) - Eine Einführung
 
Geschlossene Fonds im Fokus der Wirtschaftskrise
 
Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht – Übersicht
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Kapitalmarktrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zum Handel am Kapitalmarkt. Dies umfasst nicht nur die Handelsobjekte des Kapitalmarktes im engeren Sinne, wie Aktien, Schuldverschreibungen, Aktienzertifikate, Genussscheine und Optionsscheine sondern auch die Handelsobjekte des grauen Kapitalmarktes, wie Anteile an Publikumspersonengesellschaften. Rechtsanwältin Ritterbach bietet ihre Beratung und Prozessvertretung im Kapitalmarktrecht Anlegern von Kapitalanlagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung oder fehlerhafter Anlageberatung sowie Unternehmern an. Diese unterstützt sie beispielsweise bei der kapitalmarktrechtlichen Compliance, denn nicht nur bei der erstmaligen Emission von Wertpapieren hat der Emittent Informations- und Berichtspflichten einzuhalten. Finanzanlagenvermittlern bietet Rechtsanwältin Ritterbach Beratung und Vertretung vor allem im Bereich der Berufsausübungspflichten, der Gewerbeerlaubnis sowie der Dokumentation ihrer beruflichen Tätigkeiten.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat zum Kapitalmarktrecht veröffentlicht:

  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Kapitalmarktrechts folgende Vorträge an:

  • Bilanzoptimierung und Ratingverbesserung durch Finanzierung
  • Unternehmerische Beteiligungen - Das Für und Wieder
  • Freie Finanzanlagenberater und -vermittler: Was ist gegenüber den Kunden zu beachten?


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-0