Rechtsinfos/Internationales Recht
Das Internationale Recht befasst sich im Wesentlichen mit dem Recht anderer Länder und deren Rechtsnormen. Es lässt sich in Völkerrecht und Internationales Privatrecht (IPR) trennen.
IPR ist derjenige Teil des nationalen Rechts, der auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Die Bedeutung des IPR hat durch die enge internationale Verflechtung des Welthandels, die zwischenstaatliche Erbringung von Dienstleistungen und den internationalen Kapitalverkehr einen ganz immensen Stellenwert erreicht. Eine typische Fragestellung ist z.B., welches Recht bei einer Ware, die bei einem französischen Versandhändler an einen Deutschen verkauft wurde, der in England residiert, angewandt wird.
Im Wirtschaftsrecht wurde durch das UN-Kaufrecht eine umfassende Kodifikation internationalen Vertragsrechts erreicht.
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