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Gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke

Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz teilte heute (8. November 2004) folgendes mit:

"Das Urhebervertragsrecht von 2002 sieht vor, dass die Verbände der Urheber und der Werknutzer gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen. Dazu ist es bisher wegen unüberbrückbarer Gegensätze in keiner Branche gekommen.

Für die Vergütung der Autoren belletristischer Werke hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Mediation zwischen dem Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels übernommen. Nach mehreren Verhandlungsrunden zeichnet sich ein Erfolg ab. Die Verhandlungsdelegationen beider Seiten haben sich am 5. November 2004 auf einen "ausdiskutierten Vorschlag" geeinigt. Dieser muss jetzt noch im Dezember von beiden Verbandsgremien gebilligt werden. Danach ist für Januar 2005 die Unterzeichnung durch den VS und die Verlage vorgesehen.

"Ich bin froh, dass sich die Verleger und Schriftsteller nun doch noch auf Gemeinsame Verguetungsregeln zubewegen. Damit wird das Urhebervertragsrecht von 2002 endlich in einem wichtigen Bereich mit Leben erfüllt. Ich hoffe, dass dieser Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut macht, einen Kompromiss zu suchen“, sagte Zypries.

Der Text des ausdiskutierten Vorschlags wird nach Billigung durch die jeweiligen Verbandsgremien veröffentlicht."


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Nov. 2004


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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist seit vielen Jahren im Verlagsrecht tätig. Er prüft und gestaltet Autorenverträge und Verlagsverträge und verhandelt Tantiemen und Lizenzen. Er berät hinsichtlich des Schutzes von Werken in Bezug auf Titelschutz und Urheberschutz. Er vertritt bei Urheberrechtsverletzungen von Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und einstweilige Verfügungen bis hin zu Hauptsacheverfahren und Vertragsstrafverfahren. 

Harald Brennecke hat zu folgenden Themen veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2010, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht, Verlagsrecht und Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Vorträge, Seminare und Schulungen unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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