Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG – Teil 09 – Interesse der Gesellschafter auf effektive Ausübung von Gesellschafterrechten
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
2. Darstellung des Interesses der Gesellschafter auf effektive Ausübung von Gesellschafterrechten
a) Begründung des Interesses der Gesellschafter auf effektive Ausübung von Gesellschafterrechten
Zur Wahrnehmung ihrer elementaren Gesellschafterrechte sind die Gesellschafter oftmals auf Informationen hinsichtlich des Gesellschafterbestandes und deren Anschriften angewiesen.
Nach einigen Gesellschaftsverträgen können die Gesellschafter Rechte gegenüber der Treuhänderin nur bei bestimmten Mehrheiten geltend machen. Dies betrifft z.B. das Recht der Gesellschafter, der Treuhänderin mit einfacher Mehrheit Weisungen zu erteilen, das Treuhandverhältnis mit einer bestimmten Mehrheit zu kündigen, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung zu verlangen (mit 10% der Gesamtstimmanteile), Beschlüsse über Änderungen des Gesellschaftervertrages mit einer Mehrheit zu fassen und nicht zuletzt das Recht, über die Entlastung der Treuhänderin zu entscheiden.
Die Gesellschafter können auch nicht darauf verwiesen werden, dass eine Geltendmachung ihrer Rechte jedenfalls ad hoc in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen möglich ist, denn die Wahrnehmung der grundlegenden Gesellschafterrechte wie Kontrollrecht, Entscheidung über die Geschäftsführung durch die Treuhänderin (Entlastung und Weisungen für die Zukunft) würde dann maßgeblich davon abhängen, welche Gesellschafter ebenfalls zu den jeweiligen Gesellschafterversammlungen erscheinen würden. Die Gesellschafter hätten damit zwar die Möglichkeit, ihre Ansichten diesen präsenten Mitgesellschaftern gegenüber darzustellen und zu versuchen, eine Mehrheit in ihrem Sinne zu bilden - eine darüber hinausgehende Möglichkeit der Einflussnahme auf die Meinungsbildung ihrer Mitgesellschafter bliebe ihr damit aber verschlossen.
Dies ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz, dass jedem Gesellschafter ein unverzichtbarer Kernbereich von Gesellschafterrechten zusteht, der ihm ohne seine Zustimmung nicht entzogen werden darf.
Zur umfassenden Wahrnehmung der Rechte auf Kontrolle und Mitwirkung an der Geschäftsführung durch Weisung an die Treuhänderin - welche gerade diesen Kernbereich gesellschaftsrechtlicher Mitgliedschaftsrechte bilde - ist es gerade erforderlich, dass die Gesellschafter ggf. auch untereinander schon vor einer Gesellschafterversammlung Kontakt aufnehmen können, um Meinungen auszutauschen und bereits vor einer Gesellschafterversammlung Mehrheiten zu bilden und ihr Abstimmungsverhalten - ggf. auch durch Vertretungsregelungen – untereinander abzustimmen.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-28-1.
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Stand: Juni 2014
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Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
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