Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 43 - Private Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin
9.5 Private Berufsunfähigkeitsrenten
Die private Berufsunfähigkeitsrente und die private Erwerbsunfähigkeitsrente (Unterkapitel 9.6) stellen beide eine Form der privaten Vorsorge vor krankheitsbedingtem Lohnausfall dar. Die private Rente lässt sich im Rahmen einer Lebensversicherung, oder als eigenständige Versicherung abschließen. Grundsätzlich scheint diese Art der Versicherung attraktiv, schützt sie doch vor Berufs- und nicht nur vor Erwerbsunfähigkeit. Zwar deckt sich der Begriff der Berufsunfähigkeit in einer privaten Versicherung nicht mit dem des Gesetzes, ist jedoch sehr ähnlich. In der privaten Versicherung gilt als Berufsunfähig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr, oder nicht mehr voll ausüben kann. Trotzdem ist Achtsamkeit geboten. Nicht selten verstecken sich in den AGBs der Versicherungen Klauseln, die eine Versicherungsleistung ausschließen, wenn noch ein anderer Beruf ausgeübt werden kann. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte verschiedene Vertragsangebote umfassend abgleichen. Wer bereits eine Versicherung hat, sollte sich mit den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Gerade auch bei Selbstständigen ist die Versicherungsleistung meist an weitere Bedingungen geknüpft, als die „bloße“ Berufsunfähigkeit.
Kommt es zu Auseinandersetzungen mit der privaten Versicherung, sollte dringend ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser kennt die ergangene Rechtsprechung sowie diverse Möglichkeiten und kann deshalb professionelle Hilfe bieten.
9.6 Private Erwerbsunfähigkeitsrente
Praktisch überwiegend irrelevant, soll die private Erwerbsunfähigkeitsrente nur in aller Kürze dargestellt werden. Auch sie bietet eine Form der privaten Vorsorge vor dem Risiko Erwerbsminderung. Weniger interessant ist diese Versicherung jedoch, da sie auf den gleichen Prinzipien, wie auch die EM-Rente der Deutschen Rentenversicherung, basiert. Eine private EU-Rente erhält demnach, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Der bisher ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Renten wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit" von Olaf Bühler, Rechtsanwalt und Anna Martyna Werchracki, Wirtschaftsjuristin LL.B., 1. Auflage 2014, mit Fußnoten erschienen 2014 im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-31-1.
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Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Stand: Dezember 2014
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