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Kreditvertragsrecht – Teil 21 – Pflichten des Darlehensnehmers


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Pflichten des Darlehensnehmers

Darlehensnehmer ist, wer durch den Darlehensvertrag den Anspruch auf Auszahlung einer bestimmten Darlehenssumme erhält und sich verpflichtet, die Darlehenssumme zurückzuzahlen. In den meisten Fällen muss der Darlehensnehmer außerdem zusätzlich einen vorher festgelegten Zins bezahlen. Neben diesen Hauptpflichten bestehen noch weitere Pflichten des Darlehensnehmers.

2.5.2.1. Darlehensabnahme

Der Anspruch des Darlehensnehmers auf Auszahlung der Darlehensvaluta geht mit der Verpflichtung einher, diese Geldsumme abzunehmen. Das ist deshalb wichtig, weil in der Regel ab dem Zeitpunkt der Abnahme die weiteren Pflichten des Darlehensnehmers, wie z.B. die Zinszahlungspflichten, beginnen. Die Abnahmepflicht besteht nicht nur, wenn Darlehensnehmer und -geber es ausdrücklich im Vertrag vereinbart haben, sondern sie gilt darüber hinaus als stillschweigend vereinbart, wenn gar keine vertragliche Regelung getroffen wurde. Das bedeutet, dass eine Abnahmepflicht immer besteht, sofern die Parteien dies nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen haben.

In der Banken-Praxis schließen viele Kunden Darlehensverträge schon zu einem Zeitpunkt ab, zu dem sie noch gar nicht wissen, ob und wann sie das Darlehen überhaupt in Anspruch nehmen müssen und wollen. Kommt es dann dazu, dass der Darlehensnehmer das Darlehen am Ende doch nicht benötigt, ist er trotzdem zur Abnahme der Darlehensvaluta verpflichtet. Die Verwendbarkeit des Darlehens fällt in seinen Risikobereich.

Beispiel:

Herr Tiefenbach befindet sich mitten in der Planungsphase für den Bau eines schönen Einfamilienhauses für sich und seine Ehefrau. Die genauen Kosten und wann die Planungen fertig sein werden, ist noch nicht abzusehen; trotzdem nimmt Herr Tiefenbach bei der W-Bank ein Darlehen auf, weil die Zinsbedingungen gerade günstig sind und er das gute Angebot der Bank wahrnehmen will. Bevor Herr Tiefenbach die Darlehensvaluta ausbezahlt bekommt, kommt es zum Ehekrach zwischen ihm und seiner Frau. Das Paar trennt sich. Herr Tiefenbach nimmt Abstand vom Hausbau und benötigt deshalb das Darlehen der Bank nicht mehr. Trotzdem ist er zur Abnahme der Darlehensvaluta gegenüber der Bank verpflichtet.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Alena Kehret, wissenschaftliche Mitarbeiterin, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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Herausgeber / Autor(-en):

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
Sie prüft Leasingverträge im Finanzierungsleasing wie im Operate-Leasing auf nachteilige oder gefährliche Klauseln und verhandelt Leasingverträge für Leasingnehmer mit Leasinggebern aus. Sie gestaltet und begleitet sale and lease back Geschäfte zur Gewinnung von Liquidität und zur Optimierung von Bilanzen (Erhöhung der Eigenkapitalquote, Ratingverbesserungen etc.).  Als Steuerrechtlerin achtet sie besonders auf die steuerlichen Auswirkungen von Leasinggeschäften und berät – zusammen mit dem Steuerberater des Mandanten – bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Leasinggeschäften.  
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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