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Bankvertragsrecht – Teil 06 – Das Anderkonto

2.2.5. Anderkonto

Anderkonten sind eine besondere Form der Treuhandkonten, die durch Angehörige bestimmter Berufsgruppen eröffnet werden können, z.B. Notare oder Rechtsanwälte. Solche Berufsgruppen sind typischerweise häufig mit der Verwaltung von fremden Geldern beauftragt und unterliegen speziellen gesetzlich geregelten Berufsaufsichten. Auf diese Weise ist zusätzlich gesichert, dass die Gelder nicht für andere Zwecke missbraucht werden.

Wird das Geld auf ein Anderkonto eingezahlt, besteht das Konto-Verhältnis nur zwischen Treuhänder und Bank, der Treuhänder alleine wird Kontoinhaber und kann wirksam über das Kontoguthaben verfügen. Die Bank ist aber nicht berechtigt, das Guthaben auf dem Ander-Konto zur Verrechnung ihrer Forderungen gegen den Kontoinhaber herausziehen. Ebenso wenig können andere Gläubiger des Treuhänders als Ander-Kontoinhaber auf das Kontoguthaben zugreifen. Die Gelder auf dem Anderkonto dürfen und können also ausschließlich für Zwecke des Treugebers verwendet werden.

Beispiel

Rechtsanwalt Wiedemer hat bei der Z-Bank ein Anderkonto für seinen Mandanten Herr Schmitt eingerichtet. Das Guthaben beträgt 100.000 EUR.
Auf seinem Kanzlei-Girokonto hat Rechtsanwalt Wiedemer ein Minus von 40.000 EUR zu verzeichnen. Seit Monaten sind keine Geldeingänge mehr erfolgt. Darüber hinaus hat Herr Wiedemer seit 3 Monaten 3.000 EUR Schulden bei einem Möbelhaus, wo er neue Bürostühle für seine Kanzlei gekauft hat. Er ist deshalb gerichtlich zur Zahlung von 3.000 EUR verpflichtet worden. Obwohl Herr Wiedemer Inhaber des Anderkontos ist und über das Guthaben verfügen kann, ist die Bank nicht berechtigt, das Guthaben mit dem Kanzlei-Konto zu verrechnen. Ebenso wenig kann das Möbelhaus wegen des Gerichtsurteils in das Anderkonto zwangsvollstrecken.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Bankvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8.


 

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Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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