Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen – Teil 26 – Die Rechtsfolgen der Verfahrenseinleitung
Herausgeber / Autor(-en):
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Brennecke Rechtsanwälte
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Brennecke Rechtsanwälte
9.3.2 Die Rechtsfolgen der Verfahrenseinleitung im Steuerstrafverfahren
Zusammenfassend ergeben sich folgende wichtige Folgen nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens:(Fußnote)
- Mitteilungspflicht über die Einleitung an den Steuerpflichtigen
- Nach Verfahrenseinleitung können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu Verteidigern des Beschuldigten gewählt werden, und nicht nur ausschließlich Rechtsanwälte. Das gilt, soweit die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig durchführt.
- Das Finanzamt ermittelt den strafrechtlichen Sachverhalt selbstständig und mit Verfolgungszwang weiter, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Dabei stehen dem Finanzamt die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft zu.
- Der Beschuldigte muss umfassend über seine Rechte aufgeklärt werden. Im Rahmen des Strafprozess gilt der Grundsatz, dass sich ein Beschuldigter und später Angeklagter zu keiner Zeit selbst belasten muss. Sein Schweigen darf ihm nicht negativ ausgelegt werden. Dass dies so ist, muss ihm mitgeteilt werden, sonst drohen Beweisverwertungsverbote. Ebenso hat er nach Verfahrenseinleitung das Recht, einen Anwalt anzurufen und sich mit diesem zu beraten.
- Das Finanzamt kann den Beschuldigten vernehmen, der erscheinen muss, aber schweigen darf.
- Der Verteidiger des Beschuldigten hat ein Akteneinsichtsrecht, das sich auf Akten erstreckt, die der Staatsanwaltschaft vorliegen, sowie auf amtlich verwahrte Beweisstücke und Niederschriften von Vernehmungen und Sachverständigengutachten.
- Das Finanzamt kann mit richterlicher Anordnung Durchsuchungen anordnen, die die Steuerfahndung - als der Polizei gleichgestellte Behörde - in der Regel durchführt (in Beisein eines Richters, Staatsanwalts oder Gemeindebeamten).
- Eine Beschlagnahme von Beweismitteln ist nach der Einleitung des Verfahrens mit richterlicher Anordnung möglich.
- Im Falle sogenannter Verzugsgefahr kann das Finanzamt selbst Durchsuchungen oder Beschlagnahmen anordnen, jedoch bedarf es dafür einer besonderen Rechtfertigung. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde. Dies stellt keine bloße Floskel dar, die Anforderungen für die Annahme von Gefahr im Verzug sind äußerst hoch. Konsequenz einer fehlerhaft angenommenen Gefahr im Verzug könnte unter Umständen ein Beweisverwertungsverbot bezüglich der beschlagnahmten Unterlagen sein.
- Die Beschlagnahme kann sich unter anderem auf Festplatten, Bankunterlagen bei der Bank (es besteht insoweit kein Bankgeheimnis) und Buchführungsunterlagen erstrecken.
- Grundsätzlich können Unterlagen beim Steuerberater des Beschuldigten nicht beschlagnahmt werden. Das Gesetz verbietet die Beschlagnahme, um dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater, der mitunter sehr sensible Daten der Mandanten einsehen muss, zu gewährleisten. Die Beschlagnahme beim Steuerberater gilt als äußerst sensibles Thema, da es umstritten ist, welche Unterlagen genau in Ausnahmefällen beschlagnahmt werden dürfen. Beispielsweise können Unterlagen beschlagnahmt werden, sofern der Verdacht besteht, dass der Steuerberater Teilnehmer der Steuerhinterziehung seines Mandanten ist.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen“ von Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Steuerrecht, und Alexander Mayr, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2016, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9.

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Steuerstrafrecht
Herausgeber / Autor(-en):
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Brennecke Rechtsanwälte
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: Januar 2016