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Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung – Teil 01 – Einführung, Grundlagen


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


1 Einführung

Die Bezeichnung „Gesellschaft“ findet sich sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Rechtsprache häufig wieder. Auch wenn bei Verwendung des Begriffs „Gesellschaft“ nicht immer eine Gesellschaft im Rechtssinne gemeint ist, so handelt es sich in der Regel um die Bezeichnung eines Personenzusammenschlusses.

In vielen Lebensbereichen - insbesondere im Wirtschaftsleben - sind Zusammenschlüsse von Personen sinnvoll, da häufig erst das Zusammentreffen verschiedener Ressourcen persönlicher (z. B. Wissen) und finanzieller Art ein gewünschtes Ergebnis ermöglichen.


2 Grundlagen

Als Teilgebiet des Privatrechts finden sich im Gesellschaftsrecht Regelungen über

  • die Organisationsformen von Gesellschaften und deren Veränderung
  • die Gründung von Gesellschaften
  • den inneren Aufbau von Gesellschaften (dabei insbesondere über die Willensbildung innerhalb der Gesellschaft und über das Verhältnis der Gesellschafter zueinander)
  • die zivilrechtlichen Beziehungen von Gesellschaften bzw. von ihren Gesellschaftern zu Dritten (dabei insbesondere über die Vertretungsmacht, die Haftung der Gesellschafter) sowie
  • die Beendigung von Gesellschaften.

Daraus ergibt sich bereits, dass das Gesellschaftsrecht zwangsläufig in Beziehung zu anderen Rechtsgebieten steht.


2.1 Personengesellschaften im Steuerrecht

Zwischen dem Steuerrecht und dem Gesellschaftsrecht gibt es eine Vielzahl von Berührungspunkten. Bei Fragen der Rechtsformwahl spielen steuerliche Fragen beinahe immer eine Rolle. In vielen Fällen wird die Frage der Rechtsform allein durch das Steuerrecht bestimmt. Dies gilt sowohl für den Bereich der Neugründungen, als auch für den Bereich der Umwandlungen. Insbesondere die unterschiedliche ertragsteuerliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und von Kapitalgesellschaften andererseits wird bei der Frage der Rechtsformwahl zu berücksichtigen sein.

Während für die Besteuerung von Personengesellschaften das Transparenzprinzip gilt, basiert die Besteuerung von Kapitalgesellschaften auf dem Trennungsprinzip. Während im Steuerrecht die Kapitalgesellschaft als eigens Rechts- und Steuersubjekt gesehen wird, gilt dies für die Personengesellschaft nur in eingeschränktem Maße. Bei der Kapitalgesellschaft wird der Gewinn auf Ebene der Kapitalgesellschaft besteuert (nach körperschaftsteuerlichen Vorgaben); die Gesellschafter nehmen am Gewinn lediglich in Form von Gewinnausschüttungen teil. Erst bei Durchführung einer Gewinnausschüttung erfolgt eine Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters. Bei der Personengesellschaft dagegen wird im Hinblick auf die Gewinnanteile der Gesellschafter durch die Gesellschaft hindurch auf die persönlichen Verhältnisse des Gesellschafters geblickt, auf dessen Ebene unmittelbar die Besteuerung vorgenommen wird (nach einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Vorgaben).

Dies bedeutet, dass bei der steuerlichen Beurteilung einer Personengesellschaft zwangsläufig beide Ebenen, nämlich die Ebene der Gesellschaft und die Ebene der Gesellschafter im Auge zu behalten sind.

In einigen Teilgebieten, gilt die Personengesellschaft jedoch auch als Steuersubjekt, so z. B. bei der Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft gem. § 5 GewStG Steuerschuldner. Unabhängig davon bestehen in der gewerbesteuerlichen Behandlung Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften einerseits und Personengesellschaften andererseits. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang der Freibetrag i.H.v. 24.500,- EUR für Personengesellschaften und die steuerrechtliche Ermäßigung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschafticher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-59-5.


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zum folgenden Teil des Buches

 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2017


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