Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 21 – Antragsformular und Anlagen
6.1.1 Antragsformular und Anlagen
Von allen Versicherten sind folgende Formulare auszufüllen:
- R100: Antrag auf Versichertenrente
- R110: Anlage zum Rentenantrag und zur Feststellung der Erwerbsminderung
- R211: Ergänzungsblatt zur Anlage
- R215: Selbsteinschätzung zur Feststellung der Erwerbsminderung
Die Angaben zur Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit sollten so detailliert und vollständig wie möglich ausgefüllt werden. Neben dem gesundheitlichen Zustand sollte die Rentenversicherung auch über Untersuchungen, Behandlungen und Reha-Maßnahmen informiert werden. Auch ein ausführliches Gutachten des Hausarztes oder des behandelnden Arztes sollte beigelegt werden. Zudem muss der Versicherte zwingend mit seiner Unterschrift auf der entsprechenden Unterlage einwilligen, dass die Rentenversicherung Auskünfte bei den behandelnden Ärzten einholen darf.
Beiträge zur Krankenversicherung können Betroffene
- im Falle einer bestehenden Pflicht-oder Familienversicherung mit den Formularen R810 „Meldung zur Krankenversicherung“ und R811 „Ergänzungsblatt zur Meldung der Krankenversicherung“
- im Falle einer freiwilligen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung mit den Formularen R820 „Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI“ und R821 „Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens zur Krankenversicherung“
beantragen.
Ist der Versicherte durch einen Unfall erwerbsgemindert, muss zudem das Formular R870 „Ermittlungsfragebogen bei Unfällen“ ausgefüllt werden.
Alle weiteren Anlagen sollten von Betroffenen gelesen und – bei Bedarf- ausgefüllt werden.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Renten wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit" von Olaf Bühler, Rechtsanwalt und Anna Martyna Werchracki, Wirtschaftsjuristin LL.B., 1. Auflage 2014, erschienen 2014 im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-31-1.
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Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.deStand: Januar 2014