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Dt. Steuerrecht - Teil 04 - Subjektive Steuerpflicht

2.2 Subjektive Steuerpflicht

Bei der subjektiven Steuerpflicht unterscheiden wir einerseits die unbeschränkte und andererseits die beschränkte Steuerpflicht.

2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unabhängig von ihrer Nationalität unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG).

Ist der Aufenthalt im Inland über einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten, so besteht die unwiderlegbare Vermutung für das Bestehen eines inländischen gewöhnlichen Aufenthalts.

Darüber hinaus sind deutsche Staatsangehörige unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn sie Arbeitslohn für ein zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts bestehendes Dienstverhältnis aus einer öffentlichen Kasse beziehen (§ 1 Abs. 2 EStG).

Der ESt unterliegt die einzelne natürliche Person. Ehegatten und Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, können regelmäßig zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen.

Bei der Einzelveranlagung wird jeder der beiden Ehegatten und Lebenspartner mit den von ihm bezogenen Einkünften unter Anwendung des für Einzelpersonen geltenden Tarifs besteuert.

In den Fällen der Zusammenveranlagung werden die Ehegatten und Lebenspartner mit dem von ihnen insgesamt erzielten Einkommen unter Anwendung des Splittingtarifs zur ESt herangezogen.

Dabei ergibt sich die ESt, die gegenüber den beiden Ehegatten und Lebenspartnern als Einzelpersonen festzusetzen wäre, wenn jeder der beiden Ehegatten und Lebenspartner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens bezogen haben würde.

Beispiel
A lebt mit seiner Frau B und seinen beiden Kindern in Kiel. Darüber hinaus unterhalten die Eheleute eine weitere Wohnung in Monaco, die sie hauptsächlich über die Sommermonate nutzen.

  • Nach § 1 EStG müssen die Eheleute, damit sie als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig einzuschätzen wären, einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründen.
  • Da das Gesetz nur von "einem" und nicht "seinem" Wohnsitz spricht sind die Eheleute in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig

2.2.2 Beschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen unabhängig von ihrer Nationalität nur mit ihren inländischen Einkünften der ESt, sie sind beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG).

Darüber hinaus können beschränkt Steuerpflichtige mit ihren inländischen Einkünften auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, wenn mindestens 90 % ihrer Einkünfte der deutschen ESt unterliegen oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht mehr als den Grundfreibetrag des ESt-Tarifs von gegenwärtig 8.652 EUR im Kalenderjahr ausmachen (§ 1 Abs. 3 EStG).

Überdies unterliegen deutsche Staatsangehörige, die nach mindestens fünfjähriger unbeschränkter Steuerpflicht in das Ausland verzogen sind, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, sofern sie in einem niedrig besteuernden Gebiet ansässig sind und weiterhin wirtschaftliche Interessen in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 2 AStG).


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Steuerrecht in Deutschland“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt LL.M, wissenschaftlicher Mitarbeiter erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-939384-92-2.


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2019


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Herausgeber / Autor(-en):

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.

Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung  des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

  • Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
  • Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
  • Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
  • Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

Normen: § 1 Abs. 1 EStG

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