Unternehmenskauf – Teil 09 – Öffentliche Übernahme
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
3.2.3.5 Öffentliche Übernahme
Für eine börsennotierte Gesellschaft kommt eine Veräußerung nach den allgemeinen Grundsätzen außerhalb der Börse entweder im Wege eines Share Deals durch gezielte Ansprache der Aktionäre und Erwerb der Aktien oder im Wege eines Asset Deals durch direkte Veräußerung der Vermögenswerte des Unternehmens in Betracht.
Sind dem Kaufwilligen die Aktionäre der börsennotierten Gesellschaft allerdings nicht bekannt, kommt eine öffentliche Übernahme in Betracht. Eine öffentliche Übernahme kommt auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots bei Gesellschaften in Form von börsennotierten Aktiengesellschaften zustande. Ein solches öffentliches Übernahmeangebot ist ein Angebot, das öffentlich an eine unbestimmte Anzahl von Inhabern von Wertpapieren einer börsennotierten Gesellschaft mit dem Ziel gerichtet wird, deren Wertpapiere zu erwerben.
Die Relevanz dieser Alternative besteht darin, dass die Aktien börsennotierter Gesellschaften üblicherweise nicht im Besitz eines bekannten Aktionärs sind. Ein großer Teil bis hin zu der Gesamtheit der Aktien befinden sich oftmals im Besitz einer Vielzahl von anonymen Kleinaktionären. Dem Kaufinteressenten steht damit nicht die Möglichkeit zur Verfügung, diese direkt und gezielt zum Zwecke des Erwerbs anzusprechen.
Eine öffentliche Übernahme läuft ab, indem der Kaufinteressent ein öffentliches Angebot an die Gesamtheit der Aktionäre richtet. Dieses enthält in der Regel eine bestimmte Gegenleistung und eine bestimmte Frist für den Erwerb. Bei Annahme des Angebots kommt mit jedem der verkaufsbereiten Aktionäre ein Share Deal zustande, der einfachheitshalber zumeist standardisiert erfolgt. (vgl. Knott/Mielke, Unternehmenskauf, Rn. 366 ff.; Büchel/von Rechenberg, Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitel 21 Rn. 316 f.).
Handelt es sich in diesem Rahmen um eine feindliche Übernahme spricht man von der Übernahme durch einen Schwarzen Ritter bzw. Black Knight.
Investoren, die Unternehmen erwerben, um sie möglichst gewinnbringend weiter zu veräußern und somit auszuplündern, werden Raider genannt. Bei derartigen feindlichen Übernahmen kann das Unternehmen wiederum von einem sogenannten Weißen Ritter bzw. White Knight Unterstützung erhalten. Dieser kauft das bedrohte Unternehmen auf und sorgt dafür, dass dieses und sein Management intakt bestehen bleiben können
3.2.3.6 Mergers
Unter dem Begriff Merger werden Unternehmenszusammenschlüsse zusammengefasst. Kennzeichnend für diese Sonderform eines Unternehmenskaufs ist, dass bei dem Zusammenschluss zweier Unternehmen eines von beiden untergeht oder sogar ein ganz neues Unternehmen entsteht. Dementsprechend haben beide Vertragsteile sowohl die Position als Käufer als auch als Verkäufer inne.
Beispiel
Die A- und die B-GmbH schließen einen Verschmelzungsvertrag. Sie wollen zur C-GmbH verschmelzen. I
- Im Wege der Verschmelzung übertragen sowohl die A- als auch die B-GmbH ihr Vermögen auf die C-GmbH und lösen sich ohne Abwicklung auf. Dem Wert des übertragenen Vermögens nach sind A als ehemaliger Anteilseigner der erloschenen A-GmbH und B als Anteilseigner der erloschenen B-GmbH nun die Anteilseigner der C-GmbH.
Klassischer Merger ist insbesondere die Umwandlung, für die nach § 1 UmwG die Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder der Formwechsel in Frage kommt. Ein besonderer Unterfall eines Mergers ist zudem der sogenannte Asset for Share-Exchange, der rechtlich als ein Unternehmenskauf im Wege der Kapitalerhöhung qualifiziert wird.
3.3 Phasen
Der Ablauf eines Unternehmenskaufs und die dabei zu durchlaufenen Phasen stehen stets in Abhängigkeit vom Einzelfall. In der Praxis hat sich jedoch ein typischer Ablauf etabliert, der sich grob in vier Phasen unterteilen lässt: Zu Beginn steht die Vorbereitungsphase, die sich auf vorvertraglicher Ebene abspielt. Sie besteht zum einen aus der Vorüberlegungsphase und zum anderen aus der Aufnahme von Verhandlungen. Die dritte Phase besteht im Abschluss des Kaufvertrags und die vierte und letzte in dessen Abwicklung. (vgl. Knott/Mühlke, Der Unternehmenskauf, § 1, Rn. 3)
3.3.1 Vorvertragliches
Die erste Ebene auf dem Weg zum Unternehmenskauf bildet das Vorvertragliche. In Vorbereitung auf den erwogenen Kauf finden in diesem Stadium die Vorüberlegungen und anschließend die erste Kontaktaufnahme statt.
Am Anfang eines jeden Unternehmenskaufs steht die sog. Vorüberlegungsphase. Die Vorüberlegungsphase ist das Stadium, in dem beide Parteien jeweils für sich planerische Abwägungen anstellen und vorbereitende Maßnahmen treffen. Hat sich die Absicht gefestigt, ein Unternehmen kaufen beziehungsweise verkaufen zu wollen, bedarf es stets einer gewissen Vorlaufzeit, bis die Parteien bereit sind, damit nach außen und miteinander in Kontakt zu treten.
Nachdem im Rahmen der Vorüberlegungsphase jede Partei für sich ihre strategischen Ziele festgelegt und die Möglichkeiten und Bedingungen für die Umsetzung derselben bestimmt hat, geht es zur Phase Zwei im Ablauf des Unternehmenskaufs. Diesen zweiten Teil auf vorvertraglicher Ebene bildet die Herstellung erster Kontakte. Sie stellt den ersten Schritt in der Umsetzung, der in der Vorüberlegungsphase erarbeiteten Strategie zum Unternehmenskauf bzw. -verkauf dar.
In ersten Gesprächen wird der Kontakt zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten aufgenommen. Die anschließenden Vertragsverhandlungen durchlaufen üblicherweise einen geregelten Ablauf. Dieser richtet sich nach den gängigen Dokumenten und Vereinbarungen, die zwischen den Parteien ausgetauscht und abgeschlossen werden. Besonders hervorzuheben sind insofern
- die Vertraulichkeitsvereinbarung: Geheimhaltungsvereinbarung zur Gewährleistung eines Interessenausgleichs im Rahmen der Informationsgewährung
- das Informationsmemorandum: Zusammenfassung der allgemeinen Unternehmensdaten über das Kaufobjekt sowie der Informationen zur geplanten Transaktion
- der Letter of Intent: gemeinsame Absichtserklärung von Veräußerer und potentiellem Erwerber über den möglichen Abschluss des Unternehmenskaufvertrags
- die Due Diligence: Überprüfung und Analyse des Zielunternehmens
(vgl. Knott/Mühlke, Der Unternehmenskauf, § 1 Rn. 3; Saenger, Gesellschaftsrecht, § 37 Rn. 1081 ff.).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Unternehmenskauf und Unternehmenskaufvertrag“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Anna Lucia Kürn erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-001-4.
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Harald Brennecke
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei
- Rechtsformwahl
- Wahl des Firmennamens
- Gesellschaftsgründungen:
z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Liquidation von Gesellschaften
- Firmenkäufen
- Due Diligence
- Geschäftsführerverträgen
- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen
- der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
- Bestellung von Organen,
- Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
- Gestaltung von Verträgen
- Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
- Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen
Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.
Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.
Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
- Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.
Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
- Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
- Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
- Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
- Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
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