Unternehmenskauf – Teil 10 – Kaufvertrag
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
3.3.2 Kaufvertrag
Nach einer intensiven Vorbereitungsphase auf vorvertraglicher Ebene folgt der Abschluss des Unternehmenskaufvertrags. Der Unternehmenskaufvertrag gehört zu den komplexesten Verträgen.
Die wichtigsten Regelungsinhalte betreffen:
- Kaufgegenstand
- Form- und Zustimmungserfordernisse
- Kaufpreis
- Gewährleistung
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Abwicklung
(vgl. Büchel/von Rechenberg, Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht Kapitel 21 Rn. 117; Hamann/Sigle, Vertragsbuch Gesellschaftsrecht, § 19 Rn. 127 ff.).
Die Phase des Kaufvertrages wird durch das sog. Signing abgeschlossen. Signing bedeutet die Unterschrift beider Parteien unter dem Kaufvertrag. Insbesondere im Fall eines Grundstückerwerbs oder des Erwerbs von GmbH-Anteilen bedarf es zur Unterzeichnung des Kaufvertrags noch der notariellen Beurkundung. Besonderer Wert ist dabei darauf zu legen, dass der Unterzeichnende die Vollmacht des Käufers bzw. Verkäufers besitzt.
3.3.3 Abwicklung des Kaufvertrags
Im Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages wird der Unternehmenskauf abgewickelt. Dies stellt den Vollzug des ausgearbeiteten Unternehmenskaufvertrags dar. In Abgrenzung zum sog. Signing, dem Abschluss des Unternehmenskaufvertrags durch Unterschrift der Vertragsparteien, wird bei der Abwicklung von dem sog. Closing gesprochen. Je nach Erwerbsweg werden in diesem Rahmen die verkauften Gegenstände, Rechte und Verträge oder alternativ die Gesellschaftsanteile übertragen. Die Parteien wählen dafür in der Regel einen bestimmten Übergangsstichtag. Außerdem sind Überleitungsregelungen für die Zeit zwischen Vertragsschluss und Übergang und die Zeit nach Übertragung zu treffen. Diese befassen sich damit, wie das Unternehmen bis zum Closing durch den Verkäufer zu führen ist, nachdem er das Signing mit dem Käufer vollzogen hat
Den letzten Schritt in der Abwicklung und gleichzeitig den ersten Schritt in der Unternehmensfortführung stellt die sog. Post Merger Integration dar (vgl. Büchel/von Rechenberg, Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht Kapitel 21, Rn. 123; Hamann/Sigle, Vertragsbuch Gesellschaftsrecht, § 19 Rn. 252 ff.).
4. Vorvertragliches Stadium
Ein Unternehmenskauf ist eine zeitlich und inhaltlich umfangreiche Transaktion. Es bedarf eines aufwendigen Prozesses, der schon weit im Vorfeld des eigentlichen Kaufs beginnt. Für beide Vertragsparteien hat dies zur Folge, dass schon auf interner Ebene vor der Kontaktaufnahme eine sorgfältige Vorbereitung notwendig ist.
4.1 Vorbereitungsphase
Der Kauf eines Unternehmens ist Chance und Risiko zugleich. Um das Zusammenspiel verschiedenster Parameter in diesem Zusammenhang auszuloten, dient die Vorbereitungsphase.
4.1.1 Vorüberlegungsphase
Die erste Phase in der Vorbereitung auf einen Unternehmenskauf stellt die Vorüberlegungsphase dar. Innerhalb der Vorüberlegungsphase findet die strategische Planung statt. Die Ausgangssituation muss analysiert, die Ziele müssen definiert und die Umsetzungsmöglichkeiten herausgearbeitet werden, um aus ihr die Passende festzulegen. Dies betrifft Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Die Vorüberlegungsphase beginnt mit der Bildung eines Projektteams. Dazu müssen die Teammitglieder ausgewählt werden. Diese können aus internen Fachleuten bestehen. Aufgrund des dahinterstehenden Komplexes ist die frühzeitige Zuhilfenahme beispielsweise von spezialisierten M&A Beratern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gängig und empfehlenswert. Diese besitzen Erfahrung mit derartigen Transaktionen und können mit Spezialwissen hinsichtlich der Unternehmensbranche und Transaktionsstruktur dienen. Aufgabe dieses Teams ist sodann das Herausarbeiten einer Strategie für die Transaktion und das Festlegen auf eine Transaktionsstruktur. Es bedarf eines strategischen Plans für die gewünschte Transaktion, um die weitere Herangehensweise festzulegen (vgl. Büchel/von Rechenberg, Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapital 21 Rn. 19 ff.).
Innerhalb dieser Planungsphase sind verschiedene Schritte zu durchlaufen:
- Definition strategischer Ziele
- Definition strategischer Optionen
- Strategiewahl
- Strategieimplementierung
An erster Stelle muss sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite festgelegt werden, was die strategischen Ziele sind.
Umso genauer die strategischen Ziele definiert sind, umso effektiver kann zur Zielerreichung vorgegangen und die Planung daraufhin abgestimmt werden. Schon in dieser ersten Phase ist die Arbeit anhand zuverlässiger Informationen und genauer Untersuchungen entscheidend. Es müssen erste Analysen und Prognosen über das Unternehmen und sein Umfeld angestellt werden. Hat sich das Ziel konkretisiert, beginnt die Arbeit an der Umsetzung dieser Zielvorstellungen. Es ist herauszuarbeiten, welche Wege zur Erreichung des definierten Ziels zur Verfügung stehen. Alle möglichen Optionen zur Zielerreichung sind in Betracht zu ziehen. Anhand einer Reihe von einzelfallabhängigen Analysen und Prognosen werden die möglichen Optionen sondiert.
Beispiel strategischer Ziele eines Verkäufers
- Festlegung des höchstmöglichen Kaufpreis nach realistischer Vorstellung
- Zielsetzung bezüglich eines professionellen Zeitmanagements
Wurden sowohl die strategischen Ziele als auch die diesbezüglichen Optionen definiert, schließt sich der entscheidende Schritt der Planungsphase an. Es muss eine Strategie ausgewählt werden.
Beispiel strategischer Optionen zur Zielerreichung
- Fokussierung auf mehrere Kunden, um Kaufpreisangebote zwischen den Konkurrenten in die Höhe zu treiben
- Beschränkung auf einen potentiellen Erwerber, um zeitliche Effizienz in der Verkaufsphase zu erreichen
Die Wahl hat anhand einer Reihe von Kriterien zu erfolgen. Eine große Rolle spielt dabei in erster Linie die Umsetzbarkeit des definierten Zielesimplem in Hinblick auf Kapitaleinsatz und Zeiteinsatz der Implementierung. Auf die Auswahl der passenden Kauf- beziehungsweise Verkaufsstrategie folgt die Umsetzung, sog. Implementierung, derselben. Im Rahmen der Strategieimplementierung wird der Zusammenhang zu den äußeren Faktoren hergestellt. Käufer und Verkäufer müssen die für sie geeigneten Rahmenbedingungen für die Transaktion festlegen. Dabei sind Bedingungen sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch steuerlicher Hinsicht zu bedenken.
Auf Käuferseite gilt es primär, geeignete Zielunternehmen auszuloten und anschließend zu prüfen, inwiefern diese unter Berücksichtigung der festgelegten Transaktionsbedingungen als Kaufobjekt in Frage kommen. Als Verkäufer sind die Voraussetzungen festzulegen, unter denen das Unternehmen veräußert werden soll. Insbesondere gehört dazu die Bestimmung des angestrebten Verkaufserlöses (vgl. Knott/Mühlke, Der Unternehmenskauf, § 1 Rn. 3, 7).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Unternehmenskauf und Unternehmenskaufvertrag“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Anna Lucia Kürn erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-001-4.
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei
- Rechtsformwahl
- Wahl des Firmennamens
- Gesellschaftsgründungen:
z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Liquidation von Gesellschaften
- Firmenkäufen
- Due Diligence
- Geschäftsführerverträgen
- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen
- der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
- Bestellung von Organen,
- Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
- Gestaltung von Verträgen
- Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
- Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen
Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.
Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.
Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
- Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.
Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
- Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
- Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
- Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
- Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
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Telefon: 0421-22 41 987-0
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