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Unternehmenskauf – Teil 19 – Ablauf der Due Diligence

4.4.2 Ablauf der Due Diligence

Der übliche Ablauf einer Due Diligence ist drei-geteilt. Sie besteht in der Regel aus

  • der Vorbereitung der Due Diligence
  • der Durchführung der Due Diligence und
  • der Auswertung der Ergebnisse der Due Diligence.


4.4.2.1 Vorbereitung der Due Diligence

Sowohl von Käufer- als auch Verkäuferseite sind Vorbereitungshandlungen vorzunehmen.


4.4.2.1.1 Käuferseite

Für die Käuferseite verlangt die Vorbereitungsphase zuallererst die Bildung eines Due Diligence Teams. Dieses Team besteht üblicherweise aus verschiedenen Beratern mit den verschieden nötigen Spezialisierungen. Dies sind regelmäßig Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die inhaltlichen und umfangmäßigen Anforderungen an eine Due Diligence machen die Zuhilfenahme professionaler Berater zum Regelfall.

Eine umfängliche Dokumentation des Ablaufs der Due Diligence durch das Due Diligence Team ist empfehlenswert. Während der Vorbereitung auf die Due Diligence, das heißt schon bevor Informationen für den Due Diligence Report sondiert wurden, sollte bereits mit der Berichterstattung begonnen werden. Die Berichterstattung umfasst in diesem Stadium die Planung der einzelnen bevorstehenden Schritte. Sie hat die Funktion der Koordination der Due Diligence, indem ein Zeitplan aufgestellt und im Vorhinein das Prüfungsprogramm festgelegt wird. Im weiteren Verlauf dient die Berichterstattung zudem der Überwachung des Ablaufs hinsichtlich der Einhaltung der Prüfungspunkte innerhalb des vorgesehenen Zeitplans. Sie gewährt damit einen Einblick in den aktuellen Stand und die Möglichkeit, den Fortschritt zu überprüfen.
Die zweite Funktion, die eine permanente Berichterstattung erfüllt, besteht in der leichteren Verarbeitung der Ergebnisse. Indem diese nämlich in schriftlicher Form dokumentiert werden, können sie leichter an alle notwendigen Stellen weitergeleitet werden. Eine Informationsweitergabe ist vor allem innerhalb des Due Diligence Teams und für die Unternehmensleitung relevant, aber auch gegenüber dem Vertragspartner. Die Effizienz des Informationsflusses kann durch die Berichterstattung gesteigert werden.
Die Dokumentation des Vorgehens im Rahmen der Arbeit des Due Diligence Teams ist zudem über die Durchführung der Due Diligence hinaus von Bedeutung. Die Berichtführung kann später aufkommende Zweifelsfragen etwa über eine Missachtung von Pflichten seitens des Due Diligence Teams klären.

Um zu gewährleisten, dass die Due Diligence erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es für die Käuferseite von besonderer Bedeutung, möglichst umfängliche Informationen von der Verkäuferseite zur Verfügung zu erhalten. Die Zusammenstellung der bereitgestellten Informationen ist selbstverständlich Verkäufersache. Dennoch kann das Due Diligence Team des Kaufinteressenten einen gewissen Einfluss darauf nehmen.
Zur Zusammenstellung der relevanten Informationen werden dem Verkäufer von Käuferseite Angaben zu den in seinem Interesse liegenden Bereichen gemacht. Neben den Themengebieten gehört dazu eine Aufführung der benötigten Unterlagen. In der Vergangenheit hatte sich in diesem Zusammenhang die Nutzung sogenannter Checklisten etabliert, anhand derer die Auflistung erforderlicher Informationen im Einzelnen erfolgte. Die Nutzung von Checklisten im Vorbereitungsstadium sollte im Einzelfall erwogen werden. Im Rahmen der vermehrten Durchführung von Auktionsverfahren haben diese sich als weniger effizient erwiesen als im klassischen Verkaufsverfahren. Der Aufwand hinter dem Checklisten-System ist hinsichtlich des Risikos, aus dem Auktionsverfahren auszuscheiden, nicht angemessen. Anstatt der Einhaltung unflexibler Listen werden häufiger individuelle Analysen bevorzugt. Diese konzentrieren sich auf die Risiken, die speziell mit dem Zielunternehmen und dessen Transaktion verbunden sind. Individuelle Analysen sind weniger umfänglich und gleichermaßen stärker auf die subjektiven Käuferinteressen ausgerichtet. Wie konkretisiert das Analyseziel von Käuferseite ist, hängt stark vom bisherigen Fortschritt des Informationsaustauschs und dem derzeit erzielten Verhandlungsstand ab (Fußnote).

4.4.2.1.2 Verkäuferseite

Von Verkäuferseite erfolgt sodann die Angabe, ob und in welchem Umfang es ihm möglich ist beziehungsweise er gewillt ist, der Anfrage nachzukommen. Läuft die Vorbereitung des Datenraums unter Zuhilfenahme von Checklisten ab, werden diese zum Abschluss als Übereinkunft vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben zurückgegeben. Nur im Ausnahmefall wird es zu einer umfänglichen Bereitstellung aller gewünschten Informationen kommen. Der bereit gestellte Datenraum weicht in der Regel bezüglich des Inhalts und/oder Umfangs von den gewünschten Anforderungen der Käuferseite ab. Inwiefern der Verkäufer die individuellen Informationswünsche des Interessenten zu berücksichtigen bereit ist, ist in erster Linie von dessen Geheimhaltungsinteresse und seine Verhandlungsposition aufgrund der Verfügbarkeit von alternativen Mitbewerbern abhängig.

Für die Verkäuferseite besteht die Aufgabe im Rahmen des Vorbereitungsstadiums sodann primär in der Bereitstellung des Datenraums. In dem Datenraum werden alle Informationen zusammengetragen, die dem Käufer zur Durchführung der Due Diligence bereitgestellt werden sollen.
Der Verkäufer nimmt den Aufwand, der hinter der Einrichtung eines Datenraums liegt, zu einem gewissen Grad in Eigeninteresse auf sich. Er kann damit der Notwendigkeit, Kaufinteressenten für deren Kaufentscheidung umfängliche Informationen zu gewähren, in einer Weise gerecht zu werden, die es ihm erlaubt, den Informationsfluss in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht zu kontrollieren. Kaufinteressenten zur Informationsbeschaffung unkontrolliert in die Geschäftsräume eindringen zu lassen, wäre mit dem Geheimhaltungsinteresse und der Gewährleistung eines kontrollierten Informationsflusses nicht vereinbar. Die Einrichtung von Datenräumen ermöglicht die Auswahl des Informationsumfangs und die Ausgestaltung des Zugriffs durch die Normierung von Nutzungsregeln.


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Unternehmenskauf und Unternehmenskaufvertrag“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Anna Lucia Kürn mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-001-4.


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Herausgeber / Autor(-en):

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen

  • der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
  • Bestellung von Organen,
  • Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
  • Gestaltung von Verträgen
  • Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
  • Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen

Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.

Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.

Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.

Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
  • Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
  • Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
  • Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
  • Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0421-22 41 987-0

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zum Handel am Kapitalmarkt. Dies umfasst nicht nur die Handelsobjekte des Kapitalmarktes im engeren Sinne, wie Aktien, Schuldverschreibungen, Aktienzertifikate, Genussscheine und Optionsscheine sondern auch die Handelsobjekte des grauen Kapitalmarktes, wie Anteile an Publikumspersonengesellschaften. Rechtsanwältin Ritterbach bietet ihre Beratung und Prozessvertretung im Kapitalmarktrecht Anlegern von Kapitalanlagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung oder fehlerhafter Anlageberatung sowie Unternehmern an. Diese unterstützt sie beispielsweise bei der kapitalmarktrechtlichen Compliance, denn nicht nur bei der erstmaligen Emission von Wertpapieren hat der Emittent Informations- und Berichtspflichten einzuhalten. Finanzanlagenvermittlern bietet Rechtsanwältin Ritterbach Beratung und Vertretung vor allem im Bereich der Berufsausübungspflichten, der Gewerbeerlaubnis sowie der Dokumentation ihrer beruflichen Tätigkeiten.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat zum Kapitalmarktrecht veröffentlicht:

  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Kapitalmarktrechts folgende Vorträge an:

  • Bilanzoptimierung und Ratingverbesserung durch Finanzierung
  • Unternehmerische Beteiligungen - Das Für und Wieder
  • Freie Finanzanlagenberater und -vermittler: Was ist gegenüber den Kunden zu beachten?


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Telefon: 0721-20396-0


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