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Unternehmenskauf – Teil 20 – Datenraum

4.4.2.1.3 Datenraum (sog. Data-Room)

Der Datenraum (sog. Data-Room) kann physischer oder elektronischer Natur sein. Im Datenraum werden die für die Durchführung der Due Diligence benötigten Informationen und Unterlagen für einen vorher festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt und geprüft Der festgelegte Zeitraum muss hierbei nicht für alle Informationen und Unterlagen gleich lang sein.

Bei einem physischen Datenraum handelt es sich um eine Örtlichkeit, an der die Informationen in Form von körperlichen Dokumenten bereitliegen. Ein elektronischer Datenraum, auch virtueller Datenraum genannt, stellt die Informationen online auf einer Besucherplattform bereit.
Für den Kaufinteressenten geht die Wahl eines physischen Datenraums mit Nachteilen aufgrund räumlicher und zeitlicher Einschränkungen einher. Infolgedessen müssen die Informationen in diesem Rahmen in kurzer Zeit dokumentiert werden und können erst später analysiert werden. Ein virtueller Datenraum bietet im Vergleich dazu den Vorteil, dass ein Zugriff mangels räumlicher oder zeitlicher Einschränkungen jederzeit von überall aus möglich ist.
In der Praxis ist die Möglichkeit zwei Datenräume einzurichten weit verreitet. Regelmäßig werden bei einer Due Diligence besonders sensible Daten bereitgestellt. In diesem Zusammenhang unterscheiden sich die errichteten Datenräume in einen grünen und einen roten Datenraum. Bei dem grünen Datenraum handelt es sich um einen zugänglichen Datenraum mit den allgemeinen Informationen. Die sensiblen Daten von besonderem Schutzbedürfnis befinden sich im roten Datenraum. Sensible Daten können beispielsweise Kundenanalysen oder Unterlagen für die ein besonderer Datenschutz besteht sein. Dieser ist regelmäßig im Zugang beschränkt, sodass er nur von Personen mit Betretungsberechtigung aufgesucht werden kann. Eine solche Betretungsberechtigung erhalten aus einem Due Diligence Team regelmäßig Personen, die einer berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen. Selbst wenn es in einem Due Diligence Team mehrere dieser Personen gibt, ist die Anzahl der Betretungsberechtigten häufig auf eine kleine Auswahl beschränkt.

Die Einrichtung mehrerer Datenräume kommt auch bei großen Transaktionen in Betracht. Die Aufteilung der Daten in verschiedene Räume hat dabei den Hintergrund die Durchführung der Due Diligence in räumlicher beziehungsweise zeitlicher Hinsicht effizienter zu gestalten. Eine Aufteilung erfolgt dann beispielsweise nach einzelnen Betriebsteilen oder Tochterunternehmen (Fußnote).

4.4.2.2 Durchführung der Due Diligence

An nächster Stelle steht die eigentliche Durchführung der Due Diligence. Die Durchführung der Due Diligence meint die Prüfung des Zielunternehmens in rechtlicher, wirtschaftlicher sowie steuerlicher Hinsicht. Diese Prüfung vollzieht sich mit der Informationsbeschaffung als ersten Schritt. Darauf folgt die Sondierung der Informationen, woran sich deren Analyse anschließt.
Als Informationsquelle dient der bereit gestellte Datenraum. Dieser stellt die interne Quelle mit nicht öffentlich zugänglichen Informationen dar. Diesbezüglich ist der Käufer auf die Zusammenarbeit mit dem potentiellen Vertragspartner angewiesen. Von dieser internen Informationsquelle sind externe Quellen zu unterscheiden, denen eine ergänzende Funktion zukommt. Mit deren Zuhilfenahme wird einer Einseitigkeit der Informationsbezugnahme entgegnet und zum Teil ermöglicht, interne Informationen zu verifizieren. Gerade Angaben des Verkäufers über seine Unternehmenshistorie, Gründung sowie die Vertretungsberechtigungen können gut anhand objektiver externer Quellen verifiziert werden.
Die Durchführung der Due Diligence hat unter der Einhaltung von Datenraumregulierungen zu erfolgen. Diese werden von Verkäuferseite aufgestellt und sind zum Erhalt einer Zutrittsberechtigung von Käuferseite zu akzeptieren. Bei Ausübung der Zutrittsberechtigung sind die Regulierungen einzuhalten. Inhaltlich können Datenraumregulierungen vielseitig sein. Oftmals gibt es bei physischen Datenräumen eine Datenraumbeaufsichtigung durch beauftragte Dritte auf Verkäuferseite. Der Zugang zu dem Datenraum wird durch Anwesenheitslisten nachvollzogen. Zeitliche Einschränkungen sind durch die Normierung von Öffnungszeiten für physische Datenräume möglich. Oftmals werden die Anfertigung von Kopien und das Erstellen von Fotografien untersagt. Auf virtuelle Datenräume wird diese Einschränkung insofern umgesetzt, dass das Anfertigen von Ausdrucken oder das Abspeichern von Daten untersagt beziehungsweise von vorneherein technisch nicht möglich ist.

An den Informationszugriff über den Datenraum und die Analyse der Inhalte schließt sich bei Bedarf – was üblicherweise der Fall ist – ein Gespräch zwischen den beiden Parteien zur Klärung übriger Fragen an. Diese Gesprächsrunde wird auch als Q&A Sessions oder Expert Meeting bezeichnet. In diesem Rahmen können die erhaltenen Informationen von Seiten eines Expertenteams oder des Managements auf Verkäuferseite bekräftigt und vertieft diskutiert werden. Dies ist besonders interessant, wenn bei der Sondierung der verfügbaren Informationen Lücken im Wissenstand erkannt wurden. Daneben bietet dieses Gespräch zumeist die erste Möglichkeit für den Erwerber die Einstellungen des Managements und des Unternehmenspersonals bezüglich der Unternehmenstransaktion herauszufiltern (Fußnote).


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Unternehmenskauf und Unternehmenskaufvertrag“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Anna Lucia Kürn mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-001-4.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen

  • der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
  • Bestellung von Organen,
  • Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
  • Gestaltung von Verträgen
  • Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
  • Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen

Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.

Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.

Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.

Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
  • Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
  • Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
  • Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
  • Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0421-22 41 987-0

 


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RechtsinfosGesellschaftsrecht
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