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Kapitalmarktrecht – Teil 02 – Verschiedene Märkte

2.1.1.2 Organisierter und nicht organisierter Markt

Der Kapitalmarkt kann in den organisierten und den nicht organisierten Markt unterteilt werden. Der organisierte Markt ist in § 2 Abs. 11 WpHG geregelt. Ein organisierter Markt ist ein multilaterales System, das

  • erstens im Inland oder in einem EU- oder EWR-Staat betrieben oder verwaltet wird,
  • zweitens durch staatliche Stellen genehmigt, geregelt und überwacht wird und
  • drittens die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen so zusammenführt, dass ein Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente zustande kommt.

Einfacher gesagt muss es sich um ein Handelssystem handeln, das vielen verschiedenen Akteuren offensteht (multilateral) und das durch den Staat genehmigt, geregelt und überwacht wird. Das Handelssystem muss eine Plattform bieten, die von Interessenten genutzt werden kann, um Finanzinstrumente zu handeln. Dabei müssen die Regeln des Handels im Vorhinein festgelegt werden. Das Ziel des Handelssystems muss es sein, am Ende einen Kaufvertrag über die Finanzinstrumente zwischen den Verschiedenen Akteuren zustande zu bringen. Diese Definition umfasst in Deutschland vor allem den Handel an den öffentlich-rechtlichen Wertpapierbörsen, der durch das Börsengesetz (BörsG) geregelt ist (Fußnote).

Der nicht organisierte Markt umfasst alle anderen, privatrechtlich organisierten Handelsplätze. In Deutschland zählt zum Beispiel der sog. Freiverkehr/Open Market dazu (siehe dazu das Kapitel zur Kapitalmarktorganisation).

2.1.1.3 Termin- und Kassamarkt

Als Letztes lässt sich der Kapitalmarkt in Termin- und Kassamärkte unterteilen. Der Unterschied des Terminmarktes zum Kassamarkt ist, dass am Terminmarkt Geschäfte abgeschlossen werden, die erst zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft erfüllt werden müssen. Am Kassamarkt werden die Geschäfte dagegen innerhalb von zwei Börsenarbeitstagen erfüllt. Die Produkte, die auf dem Terminmarkt gehandelt werden, nennt man auch Derivate (siehe dazu das Kapitel zu den Kapitalmarktprodukten).

2.1.2 Abgrenzung zu anderen Teilen des Finanzmarktes

Der klassische Kapitalmarkt kann von den Geld- und Devisenmärkten abgegrenzt werden.

2.1.2.1 Geldmarkt

Der Geldmarkt unterscheidet sich vom klassischen Kapitalmarkt dadurch, dass er auf wenige finanzstarke Teilnehmer begrenzt ist. Die Teilnehmer am Geldmarkt haben eine sehr gute Bonität. Teilnehmer sind hauptsächlich Kreditinstitute und die Bundesbank, teilweise nehmen auch große Wirtschaftsunternehmen am Geldmarkt teil. Der Geldmarkt dient dem Liquiditätsausgleich zwischen seinen Teilnehmern, also der Versorgung mit liquiden Mitteln. Auf dem Geldmarkt werden typischerweise Produkte zur kurzfristigen Finanzierung gehandelt, während der Handel am klassischen Kapitalmarkt zur mittel- und langfristigen Finanzierung dient. Es gibt aber auch einige langfristige Anlageprodukte, die dem Geldmarkt zugerechnet werden. Dazu gehören z.B. sog. Floating Rate Notes. Das sind langfristige Anlagen, bei denen aber die Zinsen kurzfristig angepasst werden. Deshalb ist eine genaue Abgrenzung schwierig. (Fußnote).

2.1.2.2 Devisenmarkt

Der Devisenmarkt ist das größte Segment des internationalen Finanzmarktes mit einem weltweiten Tagesumsatz von ca. 6,6 Billionen US-Dollar im Jahr 2019 (vgl. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: Turnover of OTC foreign exchange instruments by currency, Entwicklung des durchschnittlichen Umsatzes pro Handelstag am weltweiten Devisenmarkt von 1989 bis 2019 (in Milliarden US-Dollar), abrufbar unter https://www.bis.org/statistics/d11_3.pdf, zuletzt abgerufen am 17.12.2019). Auf dem Devisenmarkt werden Schecks und Wechsel, die auf fremde Währungen lauten, oder Fremdwährungsguthaben bei einer ausländischen Bank gehandelt. Sie verkörpern einen Zahlungsanspruch in der entsprechenden Fremdwährung. Ausländische Geldscheine und -münzen nennt man dagegen Sorten. Sie gehören nicht zu den Devisen (vgl. Deutsche Bundesbank, Devisen, abrufbar unter https://www.bundesbank.de, Glossar). Am Devisenmarkt nehmen hauptsächlich Banken teil. In Deutschland gibt es fünf Devisenbörsen, an denen dieser Handel stattfindet.

2.2 Überblick zu den Rechtsquellen

Wie schon erwähnt, gibt es nicht das eine Kapitalmarktgesetzbuch, sondern viele verschiedene Gesetze, die den Kapitalmarkt regeln. Dabei spielen nicht nur deutsche Gesetze, sondern auch europäische Gesetze eine große Rolle. Es gibt außerdem einige internationale Rechtsakte, die für den Kapitalmarkt relevant sind.

2.2.1 Deutsches Recht

Das wichtigste deutsche Kapitalmarktgesetz ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Das WpHG regelt vor allem Transaktionen auf dem Kapitalmarkt, also den Handel an sich. Es wird auch als das "Grundgesetz" des Kapitalmarktrechts bezeichnet. Inzwischen sind aber viele Bereiche, die früher im WpHG geregelt waren, durch europäische Regelungen ersetzt worden. Daneben gibt es das Börsengesetz (BörsG). Das BörsG enthält Bestimmungen, die vor allem die Organisation der Börsen regeln. Zu den beiden Gesetzen kommen viele Nebengesetze und Verordnungen, die die Gesetze ergänzen. Für die Börsen existieren z.B. Börsenordnungen und Satzungen.

Für die Praxis relevant sind die Rundschreiben der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin). Die Rundschreiben sind keine Gesetze. Sie geben aber die Ansicht der Behörde bzw. deren Verwaltungspraxis zu bestimmten Themen wieder. Daneben existiert von der BaFin auch ein Emittentenleitfaden, der Erläuterungen zu Insiderhandelsverboten und Markmanipulationsvorschriften enthält (Dieser ist Stand Dezember 2019 noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst! Für die nicht aktualisierten Themenbereiche gibt es ein FAQ auf der Homepage der BaFin).

Daneben gibt es das
• Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB),
• Depotgesetz (DepotG),
• Vermögensanlagegesetz (VermAnlG),
• Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und
• Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält mit den Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238 ff. HGB) wichtige Vorschriften für das Kapitalmarktrecht. Das Gleiche gilt für das Aktiengesetz (AktG), das die Aktie als wichtigstes Kapitalmarktprodukt regelt. Dazu kommen die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) z.B. über Kauf oder Übereignung und strafrechtliche Vorschriften, wie z.B. der Kapitalanlagebetrug gem. § 264a Strafgesetzbuch (StGB). (Fußnote).


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Kapitalmarktrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-011-3.


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Herausgeber / Autor(-en):

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
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  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

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