DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 04 - Was ist eine Erbengemeinschaft ?
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen.
4. Was ist unter einer Erbengemeinschaft zu verstehen ?
Sind mehrere Erben vorhanden, sind alle gemeinschaftlich am Nachlaß beteiligt, auch wenn ihnen unterschiedliche Anteile zustehen. Sie rücken in Ihrer Gesamtheit in die Rechtsstellung des Erblassers ein - Gesamtrechtsnachfolge. Dies bedeutet: wenn ein Erblasser mehrere Erben (nicht: einen Erben und diverse Vermächtnisnehmer) hinterläßt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Alle Erben können nur gemeinschaftlich über den Nachlaß verfügen. Jedem Miterben steht ein entsprechend seiner Erbquote zu bemessender Anteil am Nachlaß zu. Kein Miterbe kann über seinen Anteil alleine verfügen. Hierfür muß die Erbengemeinschaft aufgelöst und jedem Erben sein Anteil am Nachlaß zugeteilt werden. Dies erfordert die Zustimmung aller Erben. Kann eine einvernehmliche Auseinandersetzung nicht erreicht werden, so hat jeder Miterbe das Recht, die Verwertung der Nachlaßgegenstände durch Teilungsversteigerung durchzuführen. Ein Haus mit Grundstück wird nicht losgelöst "vererbt" - es gehört der Erbengemeinschaft. Erst im Wege der Nachlaßauseinandersetzung erlangen einzelne Miterben das Alleineigentum an Nachlaßgegenständen, für die der Erblasser durch Teilungsanordnungen im Testament genaue Anordnungen treffen kann. Allerdings kann der Erblasser anordnen, daß eine bestimmte Person, auch wenn sie nicht selbst (Mit-)Erbe wird, als "Vermächtnis" einzelne Nachlaßgegenstände erhalten soll. Ein Vermächtnisnehmer erhält jedoch nicht bereits mit dem Erbfall das Eigentum an diesem Gegenstand. Vielmehr steht der Gegenstand nach dem Erbfall im Eigentum des oder der Erben, der Vermächtnisnehmer hat gegen die oder den Erben lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Überlassung dieses Gegenstands. Um Streit zu vermeiden, sollten Sie sehr genau auf die Abfassung Ihres Testamentes achten (siehe unten Testament).
Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke.
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Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Brennecke Rechtsanwälte
Stand: 1999
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.
Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:
- "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
- „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8
Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
- Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
- Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
- Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
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