Logo Brennecke & FASP Group

DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 15 Welches Recht gilt bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug ?

ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen.

15. Welches Recht gilt bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug ? 

Grundsätzlich gilt das BGB nur in dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.  Auch wenn durch Rechtssetzungen ein ähnliches Erbrecht geschaffen wurde, verbietet sich eine Anwendung des Deutschen Rechtes. Daher kann bei einem Erfall im Ausland, auch innerhalb der EG, nur dringend geraten werden, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen.  In Belgien, Frankreich, Gross-Britannien, Nord-Irland, Luxemburg, USA (mit Abweichungen in etlichen Bundesstaaten) gilt:  Immobilien werden nach dem lokalen Recht, das restliche Vermögen nach dem Recht des letzten Wohnsitzes vererbt.  In Dänemark:  Für das gesamte Vermögen gilt das Recht des Landes des letzten Wohnsitzes  In der Schweiz:  bei letztem Wohnsitz in der Schweiz, Schweizer Recht, sonst Recht des Landes, auf das das Recht des Landes des letzten Wohnsitzes verweist.  In Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien (mit Ausnahmen in einzelnen Provinzen):  Für das gesamte Vermögen gilt das Recht der Staatsangehörigkeit  Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke.


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Erbrecht Einführung

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 1999


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosErbrecht