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Telekommunikationsgesetz Teil 1 Allgemein


Das Telekommunikationsgesetz – TKG

Telekommunikation ist ein weit verbreiteter und vielseitiger Bereich. In strafrechtlicher Hinsicht können etwa selten mit so wenig Aufwand soviel Information gewonnen werden, wie dies beispielsweise im Abhören eines Telefonats möglich ist. In wirtschaftlicher Hinsicht bietet der Telekommunikationsmarkt ein großes Potential. Auf Grund dessen sah sich der Gesetzgeber schon früh gezwungen, Regulierungen in diesem Bereich vorzunehmen.

Speziell das Telekommunikationsgesetz (TKG) reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation.

Hierbei handelt es sich eigentlich um ein sehr altes Gesetz. Noch immer greifen Definitionen und andere wichtige Komponenten des alten im modernen Telekommunikationsgesetz. Die wirtschaftliche Lage hat sich allerdings bezüglich des Telekommunikationsmarktes in den letzten Jahren stark verändert, insbesondere durch den Wegfall des staatlichen Monopols. Nach einer Vielzahl von Reformen hat das erste Telekommunikationsgesetz vom Juli 1996 die endgültige Marktöffnung zum 01. Januar 1998 erlangt. Dies war allerdings nur durch die Schaffung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen möglich.

Bereits vier Jahre später wurde jedoch schon eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig, da in der Zwischenzeit ein Paket von Rahmenrichtlinien durch die EU-Kommission erlassen wurde, dessen Integration in die nationalen Gesetzgebungen bis Mitte 2003 hätte stattfinden sollen. Die so bedingte Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist seit 26. Juni 2004 in Kraft und wurde am 24. Februar 2007 zuletzt geändert.

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Stand: 03/07


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