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Aktualität des Themas Unternehmensnachfolge

Die Thematik der Unternehmensnachfolge hat noch nie an Aktualität verloren. In den vergangenen Jahren hat dieses Thema sogar an Bedeutung immer mehr gewonnen.

Nach einer Studie des Institutes für Mittelstandsforschung erfolgten in den Jahren 1999 bis 2004 etwa 380.000 Unternehmensnachfolgen. Rund 65.000 Unternehmen stehen bundesweit jedes Jahr vor einem Generationenwechsel. Alarmierend ist dabei, dass laut Statistiken von 100 Unternehmen nur 60 den Wechsel in die zweite Generation schaffen, in die dritte Generation gelingt eine Weiterführung des Unternehmens nur in 32 Fällen.

Soweit muss es aber nicht kommen. Jeder Unternehmer hat es in der Hand, die Weichen für die Zeit nach seiner Geschäftsführung zu stellen. Die Unternehmer behandeln aber in den wenigsten Fällen die anstehende Nachfolgeplanung mit der gleichen Intensität wie die anderen Probleme aus dem Unternehmeralltag.

Wer keine Unternehmensnachfolge angeht, bzw. nicht testiert, beraubt sich selber aller Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht, Gesellschafsrecht, Erbschaftssteuerrecht und Ertragssteuerrecht bieten. Sind beispielsweise mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine Erbengemeinschaft und können nur (noch) gemeinsam handeln. Dies kann die Führung eines Unternehmen u.U. unmöglich machen. Sind unter den Erben Minderjährigen bedarf es zur Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts, was wiederum zu Verzögerungen und unsachlichen Einfluss seitens der Behörden nach sich ziehen kann.

Weiterhin ist anzumerken, dass bei der großen Anzahl der anstehenden Unternehmensnachfolgen immerhin mehr als 4 Millionen Arbeitsplätze betroffen sind. Scheitert eine Unternehmensnachfolge an einen Nachfolger bedeutet dies gleichzeitig auch eine konkrete Gefährdung der Arbeitsplätze.

Aus den oben genannten Gründen trägt daher der Unternehmer hinsichtlich der Fortführung des Unternehmens nach seinem Tod eine doppelte Verantwortung. Zum einen trägt er Verantwortung gegenüber seiner Familie, zum anderen die Verantwortung, die ihn als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber trifft.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025



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