Arbeitnehmervertretung Betriebsrat Maßnahmen im Arbeitsverhältnis


Vor jeder personellen Einzelmaßnahme ist der Betriebsrat zu informieren und gegebenenfalls zu beteiligen. Die Missachtung dieser Rechte können weitreichende Konsequenzen haben, da sie im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit führen können.

Wir beraten Sie im Einzelfall,
• inwieweit Mitwirkungs- oder Informationsrechte bestehen, wenn Sie Mitarbeiter
• in eine andere Abteilung oder Filiale versetzen
• einen anderen Aufgabenbereich zuweisen
• in eine andere Vergütungsgruppe eingruppieren
• Aufgabe und Vergütung verändern wollen, und hierzu eine Änderungskündigung aussprechen

Aufgrund von zeitlichen Zwängen ist es aber nicht immer möglich, den Betriebsrat vorab zu unterrichten oder die Zustimmung zu ersetzen. Wir beraten Sie, wann und Maßnahmen zunächst vorläufig vor der Unterrichtung des Betriebsrats oder seiner Entscheidung möglich sind.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10 - Jun - 2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.