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Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Systematik der Beendigungsgründe


Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen den Arbeitnehmern untereinander belasten das Betriebsklima und können daher, jedenfalls über einen längeren Zeitraum, nicht hingenommen werden.

Der Arbeitgeber wird regelmäßig zunächst versuchen, die Situation durch Personalgespräche oder durch Abmahnungen zu entschärfen. Bleiben diese Versuche ohne oder ohne nennenswerten Erfolg, muss sich der Arbeitgeber von dem betreffenden Arbeitnehmer trennen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann einvernehmlich, beispielsweise durch Aufhebungsvertrag, oder aber einseitig, durch Kündigungsausspruch, herbeigeführt werden.

Durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlöschen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Noch nicht befriedigte Ansprüche sind weiterhin zu erfüllen.

Beispiel:
Dem Arbeitnehmer steht gegenüber dem Arbeitgeber noch eine Gehaltszahlung oder Urlaubsabgeltung und Zeugnis zu.

Das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet, wenn die beiderseitigen Rechte und Pflichten nur ruhen.

Beispiel:
Der Arbeitnehmer wird zum Wehrdienst einberufen.



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Stand: 16.6.2008


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