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Berufungsbegründungsschrift

VIII ZB 115/04
Zu den Anforderungen, die an eine Berufungsbegründungsschrift zu stellen sind, wenn das angefochtene Urteil nach Ablauf der Fünf-Monatsfrist zugestellt worden ist.
ZPO § 520 Abs. 3


Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=13776


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Stand: 13.04.2005


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Gericht / Az.: BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg

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