Besondere erbrechtliche Regelungen im landwirtschaftlichen Bereich - Altenteil
Erbrechtliche Regelungen beinhalten meist Regelungen für den Zeitpunkt nach dem Tod des Erblassers. Im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe ist jedoch die vorweggenommene Erbfolge die Regel. Die Regelungen machen Sinn. Es kann damit die Alterssicherung des Landwirtes und seiner Familie geregelt werden. Weiter können Erbstreitigkeiten vermieden werden. Das alles sichert den Fortbestand des Wirtschaftgutes Hof/landwirtschaftlicher Betrieb.
Das Altenteil
Eine Form der vorweggenommene Erbfolge bei landwirtschaftlichen Betrieben ist das Altenteil.
Das Altenteil ist ein Inbegriff dinglich gesicherter Nutzungsrechte und Leistungen. Diese sind in Verbindung mit der Grundstücksübertragung (Hof und Feld) zu vereinbaren. Das Altenteil dient zur allgemeinen leiblichen und persönlichen Versorgung des Berechtigten aus dem Grundstück. Eine gesetzliche Erbberechtigung ist beim Altenteil keine Voraussetzung. Auch mit einem Dritten, d.h. nicht ein Kind oder Enkel, kann ein Altenteil vereinbart werden oder er mit einem solchen bedacht werden.
In dem Altenteil sind Regelungen zur Eigentumsübertragung des Hofes, zum Eintritt in die betrieblichen Rechte und Pflichten, zum Gefahrübergang, zum Leibgeding (Wohnrecht, Unterhaltskosten, Pflegekosten im Alter usw.), erbrechtliche Regelungen der anderen möglichen Erben usw. aufzunehmen.
Vorteil des Altenteils ist die umfassende Regelung der Nachfolge und die wirtschaftliche Sicherung des Altenteilberechtigten und dessen Familie. Zusätzlich wird der Fortbestand des Wirtschaftgutes Hof / landwirtschaftlicher Betrieb gesichert. Zur wirksamen Vereinbarung eines Altenteils bedarf es grundsätzlich keiner besonderen Form. Da das Bürgerliche Gesetzbuch die landesrechtlichen Regelungen unberührt ließ, können sich jedoch Besonderheiten aus dem jeweiligen Landesrecht ergeben.
Wichtig:
Die dingliche Sicherung (Eintragung der Rechte in das Grundbuch usw.) unterliegt immer den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet, um diese entscheidende Sicherheit für den Berechtigten zu erreichen, müssen die entsprechenden Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch beachtete werden.
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Stand: Januar 2006
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