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Bestimmung des Unternehmernachfolgers

Es gibt sehr viele traditionsreiche Familienunternehmen, die über Generationen hinweg an den oder die Nachfolger der jeweiligen folgenden Generation übergeben worden sind. Die Übergabe vollzieht sich in der Regel noch zu Lebzeiten des Unternehmensinhabers.

Zunächst sollten sich der Unternehmer über seine individuellen Zielvorstellungen klar werden. Was wünschet er sich, was für das Unternehmen? Wie sieht es mit seinen persönlichen Zielen aus? Möchte der Unternehmer weiterhin, beispielsweise bei Übergabe an ein Familienmitglied, ein Mitspracherecht nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen? Oder möchte er zumindest mit entscheiden, welche Richtung zukünftig eingeschlagen werden soll? Oder soll ein klarer Schlussstrich gezogen werden? Falls ja, stellt sich die Frage, wer sich für Ihr Unternehmen interessieren könnte? Welche steuerlichen Auswirkungen bringt ein Verkauf der Firmenanteile mit sich? Fragen, über Fragen!

Im Folgenden werden daher kurz auf die einzelnen Übergabemöglichkeiten eingegangen:

1. Übergabe innerhalb der Familie

Viele Unternehmer wünschen sich, dass die Firma in der Familie bleibt. Die Fortführung des Unternehmens durch Verwandte - meistens die Kinder - stellte schon seit langer Zeit die übliche Unternehmensübergabe dar.

Die Firmenübergabe innerhalb der Familie kann entweder durch Erbschaft oder durch Schenkung erfolgen, unter Umständen auch im Wege des Verkaufs.

Wichtig: Achten Sie bei einer Schenkung besonders auf Ihre eigene finanzielle Absicherung, zum Beispiel in Form einer stillen Beteiligung oder einer privaten Versorgungsrente. Ideal ist dieses Nachfolgemodell für alle, die das Zepter nicht gleich ganz aus der Hand geben möchten - aber Vorsicht! Bei viele jungen Nachfolgern ist das "Reinreden" nicht gern gesehen. Wählen Sie diese Form der "halben Weitergabe" nur, wenn sich Ihre eigenen Vorstellungen mit denen Ihrer Nachfolger decken.

2. Fremdgeschäftsführung

Im Falle der Fremdgeschäftsführung bestellt die Familie einen externe Geschäftsführung, Kapital und Aufsicht bleiben in der Hand der Familie.

3. Verkauf

Findet sich innerhalb der Familie kein Nachfolger oder möchte der Unternehmer dies nicht, kann er sein Unternehmen an Fremde verkaufen.

4. Stiftungslösung

Die Stiftungslösung bietet sich gerade in den Fällen an, wenn sich im persönlichen Umfeld des Unternehmer kein geeigneter Nachfolger findet, aber trotzdem das Lebenswerk gesichert werden soll. Bei einem Verkauf an einen Dritten, kann dieser danach mit dem Unternehmen allein nach seinen Vorstellungen verfahren. Um dies zu verhindern, kann das Unternehmen in eine Stiftung eingebracht werden. Auf diese Weise kann der Unternehmer sicher sein, dass sein ,,Lebenswerk`` weiterhin in seinem Sinne fortgeführt wird und, je nach Zielsetzung, beispielsweise sozialen oder wissenschaftlichen Zwecken verpflichtet bleibt.

Jede Übergabemöglichkeit birgt seine Vor- und Nachteile. Eine allgemein gültige Bewertung, welchem Modell der Vorzug zu geben ist, lässt sich nicht vorgeben. Letztendlich kann nur der Unternehmer entscheiden, welches für ihn die richtige Variante ist. Um diese Entscheidung auf einer soliden Basis treffen zu können, ist im Vorfeld eine kompetente Beratung unverzichtbar. Das gilt insbesondere für rechtliche und steuerliche Fragestellungen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: September 2005


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