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Betriebliche Einstellungshilfen – Teil 4: Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Jugendliche



Nicht im SGB III vorgesehen, aber durch die jeweiligen Richtlinien der örtlich zuständigen Arbeitsämter ist die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen bei der Einstellung von arbeitslosen Jugendlichen möglich. Beträgt die Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden, können zum Ausgleich anfänglicher Minderleistungen des Jugendlichen Lohnkostenzuschüsse gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis sonst nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zustande gekommen wäre. Der Lohnkostenzuschuss kann für insgesamt 24 Monate gewährt werden und beträgt für die Bewilligungsdauer von 12 Monaten maximal 60% und für die Dauer von 24 Monaten maximal 40 %.


 

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Stand: 2007/12


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