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Pressemitteilung 2008/02/27 +++ Bundesregierung flexibilisiert Exportkreditgarantien

27.02.2008 (mw) - Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, können ab sofort ausländische Zulieferungen und örtliche Kosten in erheblich größerem Ausmaß in die Exportabsicherung durch staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) einbezogen werden. Die neue Regelung erweitert die Deckungsmöglichkeiten für im Bestellerland beschaffte Ausrüstungen und Leistungen (,‚Örtliche Kosten“) sowie für Zulieferungen aus Drittstaaten (,‚ausländische Zulieferungen“).

Künftig gilt für die örtliche Kosten ein OECD-einheitliches Limit von 30 % des Exportauftragswerts. Ferner können lokale Kosten und ausländische Zulieferungen in Kombination oder isoliert bis zu einem Gesamtbetrag von 30 % des gedeckten Auftragswerts ohne besondere Begründung in die Deckung einbezogen werden. Über diesen Sockelbetrag hinaus können ausländische Zulieferungen bis zu 49 % des Gesamtauftragswertes in einem vereinfachten Verfahren in die Deckung einbezogen werden, falls hierfür ausreichende Gründe bestehen. Zudem können künftig aus Gründen der besonderen Förderungswürdigkeit im Einzelfall ausländische Zulieferungen auch über 49 % des Gesamtauftragswertes gedeckt werden.

Weitere Informationen zu den Exportkreditgarantien können im Außenwirtschaftsportal der Bundesregierung (www.ixpos.de) und im Internetportal der mit der Abwicklung der Exportkreditgarantien betrauten Mandatare (www.agaportal.de) abgerufen werden.

 

(Quelle: BMWI Tagesnachrichten Nr. 11823)


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