Das neue Familienrecht 2012 - Einleitung
Das Familienrecht wurde insbesondere seit den Jahren 2008, 2009 und 2010 ganz erheblich vom Gesetzgeber neu geregelt.
Die einschneidensten Veränderungen gab es im Unterhaltsrecht (Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Unterhalt für minderjährige Kinder) und im Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung zwischen den Eheleuten anlässlich der Ehescheidung), sowie im Versorgungsausgleich (Teilung der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften). In der Zwischenzeit liegen wichtige Gerichtsentscheidungen vor, die sich mit der Auslegung dieser neuen Gesetze beschäftigen. Die nachfolgende Darstellung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen verschaffen und damit das Problembewusstsein der Betroffenen schärfen, um Gefahrenquellen aber auch Chancen und Möglichkeiten des neuen Familienrechts rechtzeitig erkennen und reagieren zu können.
Da es sich zum besseren Verständnis hier nur um eine Kurzübersicht handelt, sollte im konkreten Einzelfall eine fachanwaltliche Beratung nicht gescheut werden. Denn bei einer frühzeitigen und fachkundigen Beratung können in der Regel noch rechtzeitig wichtige Weichenstellungen veranlasst werden, bevor der andere Ehegatte einem eventuell zuvorkommt und damit vollendete Tatsachen schaffen könnte.
Die einzelnene Teile dieser Serie:
1. Ehegattenunterhalt
1.1. Trennungsunterhalt
1.2. Nacheherlicher Unterhalt (2 Teile)
1.3. Neuregelung bei der Formbedürftigkeit nachehelicher Unterhaltsvereinbarungen nach rechtskräftiger Scheidung.
2. Zugewinnausgleich
3. Versorgungsausgleich
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zum folgenden Teil des Buches
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Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.deStand: April 2012
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