Der Gebrauch mit dem billigerweise gerechnet werden kann
Mit dem Begriff „billigerweise“ wird ausgedrückt, dass es nicht auf die Sicht des Herstellers ankommt. Vielmehr ist entscheidend, welche Verwendungsmöglichkeit ein ob-jektiver Dritter aus Sicht des Herstellers in Betracht ge-zogen hätte. Deshalb müssen auch übliche oder nahe liegende Fehlgebräuche einbezogen werden. Der Hersteller muss deshalb auch alle, für ihn voraussehbare Gefahren- und Ausnahmesituationen, die bei der Produktbenutzung entstehen können, berücksichtigen.
Beispiele: Ein Sitzhocker der zum „Daraufsteigen“ be-nutzt wird, aber nicht trittfest konstruiert ist.
Haushaltsgeräte, die von Personen bedient werden die kein technisches Verständnis haben.
Kinder, die Spielzeuge auch in den Mund stecken können.
Missbräuchliche Produktbenutzungen, die unter den betreffenden Umständen als unvernünftig gelten, sind nicht relevant und müssen vom Hersteller deshalb auch nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Verwendung von Feuerzeuggas oder Klebstoff zum Schnüffeln (Fußnote)
Verwendung eines Bolzensetzgerätes als Schusswaffe.
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