Der Ladenschluss, die Ladenschlusszeiten oder doch die Ladenöffnungszeiten? Eine Einführung, Teil 1: Grundlagen
Grundlagen des neuen Ladenschlussrechts – Ladenschluss oder Ladenöffnung
Grundlage der neu eingeführten Ladenöffnungszeiten ist die im Juni und Juli beschlossene Föderalismusreform. Sie regelt insbesondere die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung neu und ist am 1. September 2006 in Kraft getreten.
Die Föderalismusreform beruht auf zwei Gesetzen, dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und dem Föderalismusreform-Begleitgesetzes. Durch diese Gesetze wurden die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes neu geregelt.
Durch sie soll das Gesetzgebungsverfahren vor allem durchsichtiger und für die Wähler transparenter sowie beschleunigt werden.
Hierzu wurde die Zahl der durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze drastisch gesenkt. Der Bundestag ist damit weniger oft auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Blockaden von Gesetzesinitiativen der Regierung durch die Opposition werden zukünftig schwieriger, auch wenn der Bundesrat Gesetzen zustimmen muss, die erhebliche Kosten in den einzelnen Bundesländern verursachen können.
Im Gegenzug für diesen Verzicht der Länder auf Mitwirkung im nationalen Gesetzgebungsverfahren haben sie zukünftig neben weiten Teilen des Beamtenrechts die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht, das Versammlungsrecht und das Presserecht und das für Verbraucher und in den betroffenen Handels- und Gewerbezweigen beschäftigten Mitarbeitern besonders wichtige Ladenschlussrecht erhalten. Besser sollte man aufgrund der hierauf basierenden neuen Regelungen der Bundesländer vom Ladenöffnungsrecht sprechen.
Auf Grund der verfassungsrechtlichen Neuerungen zu den neuen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern haben die meisten Bundesländer ihre Ladenöffnungszeiten neu geregelt oder bereiten entsprechende Regelungen vor.
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