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Die Kündigungserklärung

Die Kündigungserklärung ist rechtlich gesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung und als solche gemäß den rechtlichen Vorgaben an gewisse gesetzliche Vorschriften gebunden.

Notwendiger Inhalt

· Zeitpunkt der Beendigung (Fußnote)
· rechtliche Art der Kündigung (Fußnote)

Weitere Voraussetzungen

· Kündigung muss schriftlich erfolgen (Fußnote)
· Vom Kündigungsberechtigten eigenhändig unterschrieben sein
· Kündigung darf nicht unter Bedingungen erfolgen
· Kündigungen einzelner Vertragsbestandteile nur als Änderungskündigung möglich
· Angabe des Kündigungsgrundes (Fußnote)
· Nachweislicher Zugang beim Arbeitnehmer (Fußnote)
· Einhaltung der Kündigungsfrist
· Ggf. durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag weitere Anforderungen


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 13.8.2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke

Normen: § 623 BGB

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