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Die UG - Teil 01 - Einführung

1 Einführung

Die Unternehmergesellschaft (Fußnote), kurz UG (Fußnote), hat ihre Entstehung der englischen Limited (Fußnote) zu verdanken. Die Ltd. ist die beliebteste Rechtsform in England. Ihre Beliebtheit begründet sich unter anderem darauf, dass sie bereits mit einem Pfund gegründet werden kann, die Haftung ist aber zugleich rein auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

Dies ist vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen ein Grund für die Wahl der Ltd., da diesen oftmals das für die Gründung einer GmbH erforderliche Kapital von 25.000 Euro fehlt. Zwar können sie als eingetragener Kaufmann (Fußnote) tätig werden oder eine Personengesellschaft gründen, jedoch fehlt bei diesen Formen der Vorteil der Haftungsbegrenzung allein auf das Gesellschaftsvermögen. Als eingetragener Kaufmann oder Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet man immer mit seinem ganzen Privatvermögen.

Der EuGH hat infolge der Niederlassungsfreiheit in mehreren Urteilen (Fußnote) anerkannt, dass auch in Deutschland englische Gesellschaftsformen wie die Limited möglich sind. Diese sogenannte "deutschen Limited" zeichneten sich insbesondere dadurch aus, dass es sich um eine britische Kapitalgesellschaft mit einer Niederlassung in Deutschland handelt (Fußnote). Aufgrund des geringen aufzubringenden Kapitals für die Errichtung einer Limited und der Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen gewann die Limited schnell an Beliebtheit und es kam zu einer Verbreitung der englischen Limited in Deutschland. 2006 gab es in Deutschland bereits 30.000 Limited (Fußnote).

Dem wollte der deutsche Gesetzgeber entgegenwirken. Zunächst erwog der Gesetzgeber das Mindestkapital der GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen. Diesen Plan gab der Gesetzgeber schnell wieder auf, da das Mindestkapital der GmbH von 25.000 Euro einen bereits geringen Betrag im Verhältnis zu den gewährten Haftungsbegrenzungen darstellt. Zudem wird die Höhe von 25.000 Euro auch als eine gewisse "Seriositätsschwelle" im Rechtsverkehr empfunden.

Letztendlich kam der Gesetzgeber zu dem Entschluss, eine Variante der GmbH zu schaffen – die Unternehmergesellschaft (Fußnote). Mit dieser soll die Gründung vereinfacht, günstiger und beschleunigt werden. Zugleich sollen kapitalschwache Gründer sowie Branchen mit geringem Eigenkapitalbedarf gefördert werden. Mit der UG besteht eine einfache Möglichkeit, am Markt als Kapitalgesellschaft mit Haftungsbegrenzung teilzunehmen (Fußnote).
Nach der Auffassung des Gesetzgebers soll die UG nur eine vereinfachte Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung ermöglichen. Ziel soll bleiben, dass die UG sich später - wenn sie die Haftungssumme von 25.000 Euro erreicht hat - in eine GmbH umwandelt.
Die UG ist damit nur eine Variante der GmbH. Für die UG gelten grundsätzlich dieselben Regelungen und Vorschriften wie für die GmbH soweit, die UG nicht ausdrücklich Sonderregelungen unterworfen ist.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Unternehmergesellschaft“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Alice Hertel, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2018, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-91-5.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2019


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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

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