Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 15 – Der Verzicht
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
2.7.2.3. Rechtsfolgen bei Nichteinhalten der gesetzlichen Voraussetzungen
Was passiert, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird?Wird der Verzicht nur mündlich ausgesprochen und ist der Handelsvertreter mit der Aufhebung einverstanden, entfällt die Entschädigungsverpflichtung in ganzem Umfang. Es handelt sich nicht um einen einseitigen Verzicht, sondern um eine vertragliche Aufhebung der Wettbewerbsabrede.
Ist ein Verzicht wirksam, der nach Vertragsbeendigung erklärt wird?
Ein einseitiger Verzicht nach Vertragsbeendigung kann vom Unternehmer nicht wirksam erklärt werden. Die Erklärung des Unternehmers kann nur als Angebot an den Handelsvertreter aufgefasst werden, dass die Abrede vertraglich aufgehoben werden soll.
Nimmt der Handelsvertreter dieses Angebot an, gelten die Regelungen über Aufhebungsverträge.
2.7.2.4. Formulierungsbeispiel für einen Verzicht des Unternehmers
Ungererer GmbH München, 08.09.2005
Amselweg 17
8000 München
Herrn
Alfred Mustermann
Eichenstraße 5
8000 München
Sehr geehrter Herr Mustermann,
zwischen Ihnen und unserer Firma besteht ein Wettbewerbsverbot, wonach sie während eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jede unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen zu unterlassen haben (Ziff. 14 des Vertrages).
Im Hinblick des auf den zum Jahresende auslaufenden Vertrag verzichten wir hiermit fristgerecht und förmlich gemäß § 90 a II HGB auf die Wettbewerbsbeschränkung, wobei dieser Verzicht am 01.10.2005 wirksam sein soll. Dies hat zur Folge, dass Entschädigungszahlungen nur für die Monate Januar bis März 2006 zu bezahlen sind, weil die ersten drei Monate (Oktober bis Dezember 2005) noch in die Vertragszeit fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Ungerer GmbH
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Handelsvertreter - Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungspflichten" von Harald Brennecke und Kathrin Stipp, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-03-8, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-03-8.
Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Wettbewerbsabrede Handelsvertreter
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Herausgeber / Autor(-en):
Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.
Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.
Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Vertriebsrecht/ Handelsvertreter/ WettbewerbsabredeRechtsinfos/ Vertragsrecht/ Form
Rechtsinfos/ Vertragsrecht/ Vertragstyp/ Vertretervertrag
Rechtsinfos/ Handelsvertreterrecht/ Wettbewerbsabrede