Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen Datensammelstellen und Datenanbieter
SCHUFA, INFOSCORE, AVAD und andere Unternehmen, die Daten von natürlichen Personen und Unternehmen sammeln und Auskunft hierüber erteilen oder diese Daten verkaufen, sind verpflichtet, dem betroffenen Personen entsprechende Auskünfte über die bei ihnen vorhandenen Daten und, in bestimmten Grenzen, über die aus diesen Daten gezogenen Schlussfolgerungen mitzuteilen.Wir machen Ihre Auskunftsansprüche gegen Datensammelstellen geltend.
Wir machen Ihre Ansprüche auf Sperrung von Daten gegen Datensammelstellen geltend.
Wir machen Ihre Ansprüche auf Korrektur von Daten gegen Datensammelstellen geltend.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 30 - Sep - 2009
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Datenschutzrecht wird bei FASP betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
- "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Einführung in das Datenschutzstrafrecht
Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Datenschutzstrafrecht
- Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28