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Einführung in das Vergaberecht Teil VII Zuschlag

Der Zuschlag auf ein bestimmtes Angebot erfolgt nach einer Wertung aller eingegangenen Angebote, welche in § 25 VOB/A festgelegt ist.

Eine solche Wertung erfolgt in 4 Stufen.

1. Ermittlung auszuschließender Angebote

In der ersten Stufe erfolgt ein zwingender Ausschluss aller Angebote, welche
- zu spät eingegangen sind
- nicht der vorgeschriebenen Form des § 21 Nr. 1 Abs. 1,2 VOB/A entsprechen
- durch unzulässige Abreden im Vorfeld entstanden sind
oder
- einen Änderungsvorschlag oder Nebenangebote ohne Zulassung enthalten

Weiterhin können, nicht jedoch müssen, Angebote ausgeschlossen werden, welche von Bietern abgegeben wurden,
- die sich in Insolvenz oder Liquidation befinden
- deren Zuverlässigkeit in Frage gestellt ist
- die ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachkommen
- im Vergabeverfahren unzutreffende Angaben zu ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemacht haben


2. Prüfung der Eignung der Bieter

In der zweiten Stufe erfolgt die eigentliche Überprüfung der Eignung der Bieter, also insbesondere deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

Der Auftraggeber ist dabei grundsätzlich frei, dass erforderliche Eignungsniveau festzulegen, jedoch dürfen diese Anforderungen nicht überzogen sein, gerade dahingehend, dass auch neue Unternehmen auf dem Markt eine Chance haben müssen.

Bei der Beurteilung hat der Auftraggeber einen eigenen Beurteilungsspielraum und es steht ihm auch frei, ob und welche Referenzunterlagen er überprüft.

Wird die Eignung eines Bieters bejaht, so kann auf der nächsten Wertungsstufe nicht ein Mehr- oder Weniger an Eignung berücksichtigt werden, es gibt somit nur geeignete- oder eben nicht geeignete Bieter.

3. Prüfung der Angebotspreise

In der dritten Stufe erfolgt eine Überprüfung der Angebotspreise. Angebote von Bietern mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen müssen dabei ausgeschlossen werden.

4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Auf dieser Stufe erfolgt die eigentliche Wertung der Angebote. Den Zuschlag erhält dabei das wirtschaftlichste Angebot unter den verbliebenen Angeboten. Dabei ist zu beachten, dass das wirtschaftlichste Angebot nicht mit dem billigsten Angebot hinsichtlich des Zuschlags gleichzusetzen ist.


 

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Stand: Dezember 2006


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