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Entfernungspauschale: Nur noch für eine arbeitstägliche Fahrt zu gewähren

Das Finanzgericht (Fußnote) Rheinland-Pfalz hat sich zu der Frage geäußert, ob Aufwendungen für mehrere arbeitstägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der gesetzlichen Neuregelung - ab 2001 gibt es die Entfernungspauschale (Fußnote) - als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden können. Die Besonderheit des Streitfalls lag darin, dass der Kläger als angestellter Krankenhausarzt arbeitstäglich - 264 Fahrten im Jahr- zum Krankenhaus fuhr. Zusätzlich machte er weitere 312 Fahrten als "Fahrten im Bereitschaftsdienst" geltend. Das Finanzamt errechnete anhand der vom Kläger vorgelegten Aufstellung 261 Arbeitstage und setzte hierfür Werbungskosten in Höhe von insgesamt 6.212,-- DM an, ohne zusätzliche Fahrten zu berücksichtigen. Demgegenüber war der Kläger der Ansicht, dass auch Aufwendungen für mehrere arbeitstägliche Fahrten bei seinen Werbungskosten anzuerkennen seien. Die bis zum Jahr 2000 geltende frühere Gesetzesfassung habe ausdrücklich vorgesehen, dass bei einer Arbeitszeitunterbrechung von mindestens 4 Stunden mehrere Fahrten an einem Tage berücksichtigt werden konnten. Der diese Situation regelnde Passus sei in der ab 2001 geltenden Gesetzesfassung zwar weggelassen worden. Darin liege jedoch ein unbeabsichtigtes Versäumnis des Gesetzgebers, der nicht beabsichtigt haben könnte, dass Fahrten zur Versorgung von Notfällen nicht zu berücksichtigen seien. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG führte aus, dass die ab 2001 neu eingeführte Entfernungspauschale zur Abgeltung von Aufwendungen für Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingeführt worden sei. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut - "für jeden Arbeitstag" - sei es unerheblich, wie viele Fahrten ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag unternehme. Das sei auch der Wille des Gesetzgebers gewesen. Der Senat halte die Neuregelung auch für verfassungsgemäß. Die Grenzen zulässiger, sachlich begründeter (Fußnote) Pauschalierung seien erst dann erreicht, wo diese sachlichen Gründe in Massenverfahren nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung verbundenen Ungleichheit ständen. Das sei im Streitfall jedoch nicht zu erkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Fußnote).


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Stand: 05.03


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Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

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Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Guido-Friedrich-Weiler Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.

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