Entgeltliche Drittmittelverwaltung ist kein Zweckbetrieb i.S.d. § 65 AO
Mit Urteil vom 04.09.2006 hat das Finanzgericht Berlin (AZ: 8 K 8390/02) zu der Frage Stellung genommen, ob die entgeltliche Drittmittelverwaltung im Rahmen einer Projektträgerschaft durch einen Verein, der selbst keine Forschungsaufgaben wahrnimmt, als Zweckbetrieb i.S.d. § 65 Abgabenordnung (AO) steuerbefreit ist. Aus den Entscheidungsgründen:
Die sog. Drittmittelforschung sei grundsätzlich steuerbefreit. Dem habe der Gesetzgeber durch Einfügung des § 68 Nr. 9 AO in das Normengefüge der AO Rechnung getragen, der als Lex specialis durch eine gesetzliche Fiktion bestimmt, dass Forschungseinrichtungen Zweckbetriebe gemäß § 65 AO darstellen. Diese Bestimmung gelte für alle gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die Körperschaften im Sinne des § 1 KStG sind. Dazu gehören in erster Linie Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereine und Stiftungen. Als Zweckbetrieb werden aber auch die gemeinnützigen Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts behandelt. Dazu gehören auch die Forschungseinrichtungen von Staatlichen Hochschulen oder Universitätskrankenhäusern. Sie unterfallen sämtlich der gesetzlichen Zweckbetriebsfiktion.
Nicht in diese Zweckbetriebsfiktion einbezogen werden aber stets die Tätigkeiten der Forschungseinrichtung, die für die Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks nicht notwendig seien oder die in erster Linie der Beschaffung von zusätzlichen Mitteln für den steuerbegünstigten Bereich dienen. Unbeschadet der Steuerfreiheit seines Auftraggebers werde der Projektträger regelmäßig im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes tätig (vgl. BFH, Urteil v. 30.11.1995, VR 29/91, m.w.N.).
Die Drittmittelverwaltung gegen Entgelt im Rahmen einer Projektträgerschaft sei nach diesen Bestimmungen (anders als die Forschungstätigkeit selbst) niemals steuerbefreit.
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Stand: 2/2007
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Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.
Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
- Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7
Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so
- Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren
Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:
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- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
- Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
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Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist
- Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
- Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.
Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.
Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.
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