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Fahrverbot


Wer kennt es nicht - man befindet sich in einer fremden Stadt, schaut auf Verkehrsschilder und übersieht dabei, dass die Ampel schon auf rot steht. Oder auf der Autobahn: Man war etwa durch ein Radiointerview für einen Moment unaufmerksam und hat dabei völlig übersehen, dass Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt war. Ärgerlich ist es dann, wenn in solchen Situationen eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde oder eine Kamera den Rotlichtverstoß aufgenommen hat. In vielen Fällen heißt es dann oft: Fahrverbot!

Für viele Betroffene ist ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ein großes Problem. Dies bedeutet aber nicht, dass es für die Betroffenen keine Hilfe gibt. Zwar schreibt das Gesetzt grundsätzlich bei gewissen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen die Verhängung eines Fahrverbotes vor. Von der Rechtsprechung gibt es aber auch Ausnahmetatbestände unter denen man ausnahmsweise unter Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot absehen kann.

Wir prüfen für Sie, ob dass Messergebnis ordnungsgemäß und gerichtsverwertbar durchgeführt wurde. Ferner beraten wir Sie kompetent und erarbeiten eine Strategie, wie man sich gegenüber der Behörde und den Gerichten effektiv zur Vermeidung eines Fahrverbotes verteidigt.

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10 - Jun - 2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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