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Franchisekonzepte – Beratung beim Aufbau von Franchisesystemen


Neue Franchisesysteme müssen ihre Franchiseverträge grundlegend selbst entwickeln. Die Übernahme von Standardvertragsmustern spart am Anfang einige wenige Euro. Dies führt nach wenigen Jahren in die Sackgasse, da die erforderlichen Anpassungen an die Eigenheiten des eigenen Franchise-Systems nicht entwickelt wurden.

Neue Franchisesysteme sind verpflichtet den ersten Franchisenehmern besondere Informationen zu geben und sie nicht immer glauben zu lassen, das es sich um ein eingeführtes System handele. Hieraus könnten sich andernfalls Haftungsrisiken und Schadensersatzansprüche ergeben.

Schließlich ist an die Zeit nach den ersten Jahren des Aufbaus zu denken. Eine betriebswirtschaftlich schlagkräftige Führung eines Franchise-Systems erfordert gewisse Kontrolle und Bindungsmechanismen, die Franchisenehmer in das Unternehmen einbinden, ohne sie zu knebeln. Sind diese Regelungen anfangs nicht enthalten, erfordert es einen ungeheuren Kraftaufwand, mit den bestehenden Franchisenehmern eine neue Vertragsgrundlage auszuhandeln. Die hiermit verbundenen Kosten übersteigen die Anfangsinvestitionen für einen zukunftstauglichen Vertrag um ein Vielfaches.

Franchisesysteme, die Franchisenehmer zu eng knebeln, ersticken nach einiger Zeit an dem von ihnen selbst geschaffenen schlechten Ruf.

Wir entwickeln Franchiseverträge für neue Franchisesysteme.
Wir beraten dabei insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Kontrollmechanismen zur Überwachung der Geschäftsentwicklung im Interesse aller Beteiligter.
Wir beraten hinsichtlich der Erforderlichen Regelungen für die Zeit nach dem Start des Franchise-Systems.

Wir empfehlen eine für alle Beteiligten ausgewogene Gestaltung im Interesse einer langfristigen positiven Entwicklung.



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 30 - Sep - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Vertriebsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Provision des Handelsvertreters
  • Handelsvertreterausgleich in der aktuellen Rechtsprechung
  • Der Buchauszug – Anforderung und Auswertung
  • Vertriebssysteme gestalten – angestellte oder freie Vertriebsmitarbeiter ?
  • Der Aufbau von Franchisesystemen
  • Kundendatenschutz aus rechtlicher und praktischer Sicht
  • Franchisesysteme gründen – weitsichtige Planung von Franchise- und Partnersystemen
  • Datenschutz in Franchisesystemen – das unterschätzte Problem
  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28