Franchisevertrag - Gestaltung und Prüfung von Franchiseverträgen für den Franchisenehmer
Franchisenehmer können den Vorteil eines Franchisesystems nutzen, indem sie ein bereits erprobtes System zu unternehmerischen Betätigung übernehmen können und eine Schulung und Know-How-Unterstützung erhalten.
Der Vorteil der Nutzung eines erprobten unterwertigen Franchisekonzeptes kann sich zum Nachteil kehren, wenn das Franchisekonzept, wie bei etlichen (sehr großen und bekannten) Franchisesystemen, den Franchisenehmer derart knebelt, dass er in seinem eigenen Unternehmen kaum mehr ist als ein schlecht bezahlter Angestellter.
Wir prüfen den Der Franchisevertrag – Gestaltung und Prüfung für Franchisenehmer auf Angemessenheit und die Gewährung der erforderlichen unternehmerischen Freiheit.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 30 - Sep - 2009
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.
Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.
Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.