Freelancer: Der „freie“ Mitarbeiter - Teil 1
Der insbesondere in der IT-Branche als Freelancer bezeichnete freie oder freischaffende Mitarbeiter ist jemand, der für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Auch der E-Lancer, der in einem virtuellen Team arbeitet ist ein solcher freier Mitarbeiter. Doch was unterscheidet den freien vom festen Mitarbeiter? Ist der Freelancer Freiberufler oder Gewerbetreibender? Wie erkennt man den Scheinselbstständigen und ab welcher Projektdauer und Abhängigkeit wird aus dem Freien ein „fester“ freier Mitarbeiter? Gerade diese Abgrenzungen gilt es, sowohl für den Auftraggeber, als auch für den Freischaffenden im geschäftlichen Alltag vorzunehmen, um auf die unterschiedlichen Verpflichtungen der Parteien gefasst zu sein, aber auch um einzelne Privilegien zu erkennen.
Freie Mitarbeiter sind oft hoch qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (Fußnote). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit, da er in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei ist und direkt weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers, bzw. eines Arbeitgebers, unterworfen ist. Auch ist er für gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur eines Unternehmens eingegliedert.
Ein freier Mitarbeiter kann als Angestellter in einem anderen Unternehmen tätig sein, während die freie Mitarbeit bei einem zweiten Unternehmen nebenberuflich ausgeübt wird. Er kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Gerade im Medienbereich werden Arbeitnehmer oft fälschlicherweise als freie Mitarbeiter bezeichnet, hier kann eine Aufdeckung der Scheinselbstständigkeit wegen der anzuwendenden Arbeitnehmerschutzvorschriften geboten sein.
Abgrenzung des Freiberuflers vom Gewerbetreibenden
Der Begriff des freien Mitarbeiters oder Freelancers wird im geschäftlichen Alltag oft gleichgestellt mit der Bezeichnung „Freiberufler“. Nimmt man es genau ist dies allerdings falsch. Denn die meisten Freiberufler sind zwar freischaffend, nur ein geringer Teil der Freischaffenden übt jedoch einen freien Beruf aus und ist daher tatsächlich Freiberufler. Nur der „echte“ Freiberufler ist wegen dieses Status durch den deutschen Gesetzgeber privilegiert. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit etwa 1 Million Freiberufler.
Einen freien Beruf übt derjenige aus, der einer selbständigen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen oder (Fußnote) ähnlich gelagerten Tätigkeit nachgeht. Freiberufler arbeiten auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung und erbringen persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit (Fußnote). Oft wird ein abgeschlossenes Universitätsstudium verlangt, um diesen Status überhaupt erreichen zu können. Designer, die überwiegend künstlerisch tätig sind, werden ebenfalls als Freiberufler betrachtet.
Stand: 01.07.2008