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Gebührenpflicht auch für PCs in Vereinen

Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Fußnote) von 2004 wurde nicht über den 31.12.2006 hinaus verlängert. Ab Januar 2007 sind somit Vereine zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet, die einen internetfähigen PC besitzen. Diese Gebührenpflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn private PCs - wenn auch nur teilweise - die Vereinsarbeit verwendet werden. Vereine, die gemeinnützige oder mitteltätige Zwecke im Sinne des § 51 bis § 68 der Abgabenordnung (Fußnote) verfolgen und die Voraussetzung des § 5 Abs. 5 RGebStV erfüllen, können auf Antrag Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten. Welche Einrichtungen diese Befreiung erhalten können, ist in § 5 Abs. 7 RGbStV genau aufgelistet; dies sind u. a.:
Krankenanstalten, Müttergenesungsheimen, Ausbildungsstätten und Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Fußnote) und der Altenhilfe

Liegt kein Befreiungstatbestand vor, besteht die Pflicht zur Anmeldung von internetfähigen PCs bei der Gebühreneinzugsstelle (Fußnote) in Köln, wenn nicht schon ein herkömmliches Gerät (Fußnote) am Standort angemeldet ist. Als Standort wird von der GEZ das Grundstück angesehen, auf dem das Rundfunkgerät bzw. Internet- PC betrieben wird. Der Verein hat dann (Fußnote) für jede „Betriebsstätte“, an welcher internetfähige PCs betrieben wird, monatliche Gebühren von 5,52 Euro (=jährlich 66,24 Euro) an die GEZ zu entrichten. Da die Diskussion hinsichtlich der Gebührenpflicht von interfähigen PCs noch anhält, besteht noch eine Änderungsmöglichkeit.

Wenn der Verein mehrere Betriebsstätten unterhält, ist für jede Betriebsstätte die Rundfunkgebühr zu zahlen.
Selbst Mitarbeiter oder Mitglieder, die ihren PC „nicht nur ausschließlich“ privat nutzen, müssen diesen Internet- PC anmelden, da auch für den privaten PC Gebühren zu entrichten sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Nichtanmeldung eines internetfähigen Pc auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet wird.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2007/04


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Das Referat Steuerrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Guido-Friedrich-Weiler Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85

 

Normen: § 5 RGebStV

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