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Grundzüge des polnischen Planungs und Baurechts (Teil IV)

Das Bauprojekt soll den in der WZiZT festgesetzten Bedingungen entsprechen, sofern die Erteilung einer WZiZT nach dem Gesetz über die Planung und die Raumbewirtschaftung erforderlich war. Ferner sollen der Umfang und der Inhalt des Bauprojektes an die Besonderheiten der Bauanlage und den Schwierigkeitsgrad von Bauarbeiten angepasst werden.

Das Bauprojekt soll insbesondere enthalten:

  • Projekt über die Bewirtschaftung des Baugrundstücks auf einer aktuellen Karte;
  • architektonisches Projekt, das u. a. die Zwecksetzung, Form und Konstruktion der Bauanlage bestimmt und technische sowie matetriallbezogene Lösungen im Hinblick auf das Umfeld enthält;
  • je nach Bedarf, Erklärungen der zuständigen Organisationseinheiten über die Gewährleistung der Lieferung von Energie, Wasser, Wärme sowie Abwässerbeseitigung sowie über den Anschluss an das Kanalistations,- Gas,- Wärme,- Telokommunikations- als auch Strassennetz;
  • je nach Bedarf, z. B. Ergebnis von geologischen Untersuchungen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die polnischen Baubehörden auch verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitprüfung der betreffenden Bauanlage vorzunehmen.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Juli 2005


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