Logo Brennecke & FASP Group

Grundzüge des polnischen Planungs und Baurechts (Teil IV)

Das Bauprojekt soll den in der WZiZT festgesetzten Bedingungen entsprechen, sofern die Erteilung einer WZiZT nach dem Gesetz über die Planung und die Raumbewirtschaftung erforderlich war. Ferner sollen der Umfang und der Inhalt des Bauprojektes an die Besonderheiten der Bauanlage und den Schwierigkeitsgrad von Bauarbeiten angepasst werden.

Das Bauprojekt soll insbesondere enthalten:

  • Projekt über die Bewirtschaftung des Baugrundstücks auf einer aktuellen Karte;
  • architektonisches Projekt, das u. a. die Zwecksetzung, Form und Konstruktion der Bauanlage bestimmt und technische sowie matetriallbezogene Lösungen im Hinblick auf das Umfeld enthält;
  • je nach Bedarf, Erklärungen der zuständigen Organisationseinheiten über die Gewährleistung der Lieferung von Energie, Wasser, Wärme sowie Abwässerbeseitigung sowie über den Anschluss an das Kanalistations,- Gas,- Wärme,- Telokommunikations- als auch Strassennetz;
  • je nach Bedarf, z. B. Ergebnis von geologischen Untersuchungen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die polnischen Baubehörden auch verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitprüfung der betreffenden Bauanlage vorzunehmen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2005


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Baurecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Tilo-Schindele Tilo Schindel, Rechtsanwalt

Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

Er berät gerne Architekten, Bauunternehmen, Subunternehmer, Handwerker und Bauherren in allen Belangen wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung sowie Bauabnahme. Er begleitet Geschäftsführer von Bauunternehmen bei Auseinandersetzungen nach dem Bauforderungssicherungsgesetz.

Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:

Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0711-400 426 – 40 oder 0170/6348186

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosBaurechtöffentliches BaurechtBaugenehmigung