Grundzüge des polnischen Planungs und Baurechts (Teil V)
Entspricht der Bauantrag planungs- und baurechtlichen Vorschriften, ist die Baubehörde verpflichtet, dem Bauherr die Baugenehmigung zu erteilen. Zu beachten ist, dass der polnische Gesetzgeber eine Reihe von Bestimmungen zwecks Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens im Jahre 2004 in das Baugesetzbuch eingeführt hat. Trifft z. B. die zuständige polnische Baubehörde keine Entscheidung über die Baugenehmigung innerhalb von 65 Tagen seit der Antragstellung, ist das übergeordnete Organ berechtigt, gegen diese Baubehörde eine Geldstrafe in Höhe von 500 PLN (ca. EUR 120) für jeden Tag des Verzuges bis zur Erteilung oder Versagung zu verhängen.
Die polnische Baubehörde kann in die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung folgende Bestimmungen aufnehmen:
- besondere Bedingungen der Sicherung der Baustelle;
- Festsetzung der Frist für die Nutzung von vorübergehenden Bauobjekten;
- Erfordernisse, denen die Bauaufsicht genügen muss.
Zu beachten ist, dass die Entscheidug über die Erteilung der Baugenehmigung auch Dritten (insbesondere Nachbarn) des Eigentümers des zu bebauenden Grundstücks zugestellt wird, derer Rechte durch die Baugenehmigung verletzt sein können. Die Dritten sind dann berechtigt, gegen die erteilte Baugenehmigung einen Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist einzulegen. Von dieser Möglichkeit wird oft von Naturschutzverbänden im Namen der Dritten in Polen Gebrauch gemacht.
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Stand: Juli 2005
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