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IT Sicherheit Teil 12/3 Zertifizierungen Anderer


6.3 Zertifizierungen von unabhängigen Anbietern

Neben den nationalen und internationalen Zertifizierungsmöglichkeiten gibt es auch eine Vielzahl von privaten Anbietern, die eigene Zertifikate anbieten.

Bei derlei Firmen handelt es sich meist um IT-Dienstleister, die den Bereich IT-Security besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Diese Dienstleister bieten die Prüfung der Sicherheitslage entweder als reine Dienstleistung an, oder im Rahmen der Anschaffung und Wartung der Hard- und Software.

Diese Zertifizierungsmöglichkeiten müssen nicht zwangsläufig schlechter sein als die staatlichen, allerdings sind hier die Qualitätsunterschiede mitunter enorm. Nicht jeder private Unternehmer, der sich Sicherheitstechnik auf die Fahne schreibt und ein eigenes Zertifikat anbietet, ist wirklich darauf spezialisiert. In der Regel sind die Anforderungen solcher Zertifikate geringer als die Anforderungen nach ISO oder BSI. Folglich ist die zertifizierte Sicherheitslage dementsprechend oftmals nicht auf demselben Niveau.

Ebenso gibt es jedoch auch viele unabhängige Anbieter, die ihr spezifisches Know-how bedarfsgerecht dem Kunden anbieten. Die Kosten für eine solche Prüfung sind darüber hinaus zumeist wesentlich günstiger als ein Zertifizierungsverfahren beim BSI.

Wird von einem Unternehmen in seinem entsprechenden Business und Markt von Vertragspartnern und Kunden kein BSI- oder ISO-Zertifikat erwartet, kann ein Zertifikat eines unabhängigen Anbieters nicht nur Vertrauen wecken. Hat sich ein IT-Security-Fachmann die bestehende Netzwerkarchitektur einmal betrachtet und anschließend auch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen, ist bereits viel mehr getan, als wenn gar kein Techniker bestehende Mängel behoben hätte. Dies ist auch im dem Lichte der ganzen oben genannten Haftungsrisiken immer noch empfehlenswert. Letztlich schafft auch ein Zertifikat eines unabhängigen Anbieters beim geneigten Kunden Vertrauen.

 

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Stand: 03/07


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Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

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