Inkasso: Der Kunde zieht unberechtigt Skonto ab
Skonto ist ein effizientes Instrument, um Kunden zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen.
Voraussetzung für einen berechtigten Skontoabzug ist der rechtzeitige Zahlungseingang. Zuweilen beziehen erkunden das Konto ab, dass ihnen nicht eingeräumt ist, oder obwohl sie verspätet gezahlt haben.
Wir machen die Skontodifferenzen bei Ihren Kunden geltend.
Die Kosten unserer Inanspruchnahme ist von dem Kunden zu tragen, der das Skonto unberechtigt abgezogen hat.
Wir beraten bei optimaler Ausgestaltung der Skontoklausel und verbessern damit ihre Liquidität.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 30 - Sep - 2009
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.
Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.
Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.