Konjunkturpaket II - Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld
Der Bundesrat hat am 20. Februar 2009 Änderungen beim Kurzarbeitergeld als Bestandteil des Konjunkturpakets II zugestimmt. Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. Februar 2009.Die wichtigsten Bestimmungen zum Kurzarbeitergeld sind:
Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100% übernommen werden. Das gilt aber nur bis 2010.
Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%. Auch das gilt nur bis 2010.
Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden. Auch das befristet bis 2010!
uns zuletzt für alle Zeitarbeitsfirmen wichtig: Kurzarbeitergeld kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden. Natürlich auch dies befristet bis 2010.
Was bedeutet das nun für die Praxis: Die Krise als Chance! Bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter, werden Sie dabei stattlich unterstützt und starten Sie dann neu durch!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer strategischen Ausrichtung und sorgen für eine ökonomische und rechtssichere Umsetzung.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 02/09